Betrunkener Radfahrer greift Polizisten an – Blutprobe entnommen!
In Bützow wurden zwei betrunkene Fahrradfahrer kontrolliert, einer mit 1,69 und der andere mit 2,4 Promille. Polizei ermittelt.

Betrunkener Radfahrer greift Polizisten an – Blutprobe entnommen!
Ein skurriler Vorfall ereignete sich am Dienstagabend in Güstrow, als ein 24-jähriger Mann von der Polizei kontrolliert wurde. Gegen 21.45 Uhr schob der junge Mann sein Fahrrad in Richtung des Franz-Parr-Platzes, nachdem er zuvor auf der Goldberger Straße fahrend aufgefallen war. Bei der Kontrolle stellten die Beamten schnell fest, dass der Mann offensichtlich stark betrunken war. Er schwankte, fiel mehrfach fast um und wies deutlich erkennbare Ausfallerscheinungen auf. Ein Atemalkoholtest erbrachte alarmierende 1,69 Promille. Ein schwerwiegender Verdacht lag damit auf der Hand: Trunkenheit im Verkehr, die nach § 316 StGB eine Straftat darstellt. Bereits ab 0,3 Promille wird einer Person die Fahrtüchtigkeit abgesprochen, und ab 1,6 Promille gelten Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig, was zu ernsthaften Konsequenzen führen kann, wie anwalt.de erläutert.
Seine Aggressivität stellte sich bald als ein weiteres Problem heraus. Der Mann beleidigte die Beamten und setzte alles daran, dem Kontrollort zu entkommen. In einem Anfall von Wut schlug er einem Polizisten mit der flachen Hand ins Gesicht, was zu einer leichten Verletzung des 26-Jährigen führte. Um weiteren Attacken zuvorzukommen, mussten die Polizisten ihn zu Boden bringen, was zur Folge hatte, dass der 24-Jährige einem weiteren Beamten ins Bein trat und die Funkgarnitur eines Polizisten beschädigte. Auch der Mann erlitt bei seinem Widerstand leichte Verletzungen. Die Kriminalpolizei hat inzwischen die Ermittlungen gegen ihn aufgenommen. Das KMG Klinikum führte bei ihm eine Blutprobe durch, um den Verdacht der Trunkenheit im Straßenverkehr zu bestätigen.
Ein zweiter Betrunkener
Doch der Vorfall beschränkte sich nicht nur auf Güstrow. Am selben Tag, jedoch bereits am Nachmittag in Bützow, entdeckte die Polizei einen weiteren betrunkenen Fahrradfahrer. Der 54-jährige Mann wies einen Atemalkoholwert von 2,4 Promille auf und musste ebenfalls zur Blutentnahme ins Krankenhaus. Diese hohen Werte lassen auf eine considerable Gefährdung des Straßenverkehrs schließen, ähnliche Situationen werden oft von der Kanzlei Heskamp für verkehrsrechtliche Klärungen genutzt.
Die gesetzlichen Reaktionen auf solche Verstöße sind deutlich. Trunkenheit im Verkehr kann zu Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr führen, meist bei Wiederholungstätern. Auch die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine mögliche Konsequenz, oft begleitet von einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis hin zu einem Jahr. Im Falle der beiden Güstrower könnte dies beachtliche Auswirkungen auf ihre Zukunft als Nutzer von Verkehrsmitteln haben, insbesondere wenn man die rechtlichen Vorgaben in Betracht zieht.
Schlussfolgerung
Ein wachsames Auge auf die eigenen Promillewerte kann man also nicht oft genug empfehlen. Denn, wie die Geschehnisse des Abends zeigen, spitzt sich eine harmlose Fahrt ins Unverhoffte zu, und der Verlust der Fahrerlaubnis kann schlagartig tiefgreifende Folgen haben. Bei einer Ermittlung durch die Polizei ist es ratsam, sich rechtzeitig rechtlichen Beistand zu suchen und keine voreiligen Angaben zu machen. So wird der Weg durch das Dickicht der Verkehrsregeln einfacher.