Aggressiver Mann mit Hund sorgt für Aufregung in Binz auf Rügen!

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In Binz sorgte ein betrunkenen Mann für Aufregung, als er aggressiv auf der Hauptstraße unterwegs war. Polizei und Hundeverordnung betroffen.

In Binz sorgte ein betrunkenen Mann für Aufregung, als er aggressiv auf der Hauptstraße unterwegs war. Polizei und Hundeverordnung betroffen.
In Binz sorgte ein betrunkenen Mann für Aufregung, als er aggressiv auf der Hauptstraße unterwegs war. Polizei und Hundeverordnung betroffen.

Aggressiver Mann mit Hund sorgt für Aufregung in Binz auf Rügen!

Ein nächtlicher Vorfall auf der schönen Insel Rügen sorgt für Aufregung. Ein 41-jähriger Mann verbrachte die Nacht von Freitag auf Samstag im Polizeigewahrsam in Sassnitz, nachdem er in der Hauptstraße in Binz auffällig und aggressiv wurde. Der Mann war stark alkoholisiert und hatte einen nicht angeleinten Hund dabei, was die Situation zusätzlich verschärfte. Anwohner, die Zeugen des Vorfalls wurden, riefen kurz nach Mitternacht die Polizei, da sie sich in umliegenden Lokalen in Sicherheit bringen mussten. Die Polizei traf den Mann schließlich an der Binzer Seebrücke an, wo er weiterhin nicht zu bändigen war und aggressives Verhalten an den Tag legte. Der Hund wurde derweil zur Tiernotstation nach Sagard gebracht, bis der Herr am frühen Samstagmorgen seinen vierbeinigen Freund wieder abholte.

Doch damit nicht genug: Der 41-Jährige muss sich nun wegen Beleidigung und Verstoß gegen die Hundehalterverordnung verantworten. Hier greift insbesondere die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden, die festlegt, dass Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden dürfen – Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Auch gefährliche Hunde, deren Halter eine Erlaubnis benötigen, unterliegen strengen Auflagen. Diese Vorschriften wurden am 22. Januar 2003 erlassen und zuletzt am 30. November 2022 angepasst, um einen besseren Schutz für Mensch und Tier gewährleisten zu können. rp-darmstadt berichtet darüber ausführlich.

Verantwortung für Hundehalter

Die Verantwortung gegenüber Tieren liegt nicht nur in der Einhaltung der Vorgaben, sondern umfasst auch das Wohlbefinden der Hunde. Gemäß dem Tierschutzgesetz müssen Halter den Bedürfnissen ihrer Tiere gerecht werden, das heißt, sie müssen sicherstellen, dass die Hunde artgerecht gehalten werden. Das beinhaltet nicht nur die richtige Ernährung und Pflege, sondern auch Beschäftigung und Sozialkontakte. Hunde sollten regelmäßig im Freien ausgeführt werden, um die nötige Bewegung zu erhalten. Der Aufenthalt in einer Box oder an einer Kette gilt nicht als Auslauf. tierimrecht macht klar, dass die Würde des Tieres geachtet werden muss.

Aufgrund seines Verhaltens erhält der Mann zudem eine Rechnung von der Polizei, die die Kosten der Übernachtung in der Zelle und der Blutprobenentnahme abdeckt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Konsequenzen für ihn entwickeln werden und ob der Vorfall als Warnung für andere Hundehalter auf der Insel dient, verantwortungsvoller zu agieren.