Zoll schnappt 20-Jährigen mit 36.000 illegalen Feuerwerkskörpern!

Zollbeamte in Stralsund ertappen einen 20-Jährigen mit 36.000 illegalen Feuerwerkskörpern an der Grenze zu Polen.
Zollbeamte in Stralsund ertappen einen 20-Jährigen mit 36.000 illegalen Feuerwerkskörpern an der Grenze zu Polen. (Symbolbild/MMV)

Zoll schnappt 20-Jährigen mit 36.000 illegalen Feuerwerkskörpern!

Pomellen, Deutschland - Am vergangenen Wochenende ereignete sich am deutsch-polnischen Grenzübergang Pomellen ein bemerkenswerter Zwischenfall. Zollbeamte entdeckten dort über 36.000 Feuerwerkskörper, die ein 20-jähriger Niederländer transportierte. Der Fahrer gab an, dass die Fracht für seinen Familienbetrieb in den Niederlanden bestimmt sei, verweigerte jedoch genauere Informationen zu diesem Betrieb. Die Gesamtmenge der Feuerwerkskörper wog stolze 540 Kilogramm und wurde sofort beschlagnahmt. Gegen den jungen Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet, wie stern.de berichtet.

Die rechtliche Situation rund um den Umgang mit Feuerwerkskörpern ist in Deutschland alles andere als einfach. Illegaler Besitz oder die Einfuhr von Feuerwerkskörpern, die nicht die notwendige Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben, zieht strenge Strafen nach sich. Darunter fallen oft als „Polenböller“ bekannte Produkte, die aus Osteuropa importiert werden. Die Einfuhr nicht zugelassener Produkte zählt zu einer strafbaren Handlung gemäß dem Sprengstoffgesetz (SprengG). Ob die Bestellung im Ausland oder der Besitz illegaler Feuerwerkskörper – beides kann mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden, warnt anwalt.de.

Die Gefahren illegaler Feuerwerkskörper

Illegale Feuerwerkskörper bergen zudem erhebliche Sicherheitsrisiken. Mangelhafte Verarbeitung und der Einsatz von Industriewaren können dazu führen, dass es selbst bei sorgsamem Umgang zu schwerwiegenden Verletzungen kommen kann. Die bundespolizeiliche Aufklärung weist darauf hin, dass solche Produkte oft aus Polen und der Tschechischen Republik nach Deutschland gelangen. Es ist dringend zu raten, nur zugelassene Feuerwerkskörper zu verwenden, die mit einem CE-Zeichen versehen sind. Artikel ohne diese Kennzeichnung sind nicht nur illegal, sondern gefährden auch die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer, so die Bundespolizei.

Ein weiterer Aspekt ist, dass im Falle von Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz nicht nur Geld- oder Freiheitsstrafen drohen. Nach der strafrechtlichen Verfolgung erfolgt die kostenpflichtige Entsorgung der beschlagnahmten Feuerwerkskörper, was zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich bringt.

Vorbeugende Maßnahmen und Empfehlungen

Bürgerinnen und Bürger wird geraten, beim Kauf von Feuerwerkskörpern nur bei autorisierten Händlern zu kaufen und auf die Echtheit von CE-Zeichen zu achten. Tipps für den sicheren Umgang beinhalten das Vermeiden von Feuerwerkskörpern ohne nachvollziehbare Herkunft, das Lesen der Gebrauchsanweisungen und das Beachten ausreichender Sicherheitsabstände beim Anzünden. Bei Fehlzündungen sollten die betroffenen Produkte nicht erneut gezündet, sondern sicher entsorgt werden.

Das aktuelle Geschehen um die beschlagnahmten Feuerwerkskörper ist ein eindringlicher Hinweis auf die damit verbundenen rechtlichen und sicherheitstechnischen Risiken. Es bleibt zu hoffen, dass solche Vorfälle und die damit verbundenen Konsequenzen in Zukunft vermieden werden können.

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OrtPomellen, Deutschland
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