Anklams Stadtvertreter lehnen höhere Ehrenamtsbezüge ab – Warum?

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Anklams Stadtvertreter entscheiden sich gegen höhere Ehrenamtsbezüge, um falsche Signale in der Gemeindepolitik zu vermeiden.

Anklams Stadtvertreter entscheiden sich gegen höhere Ehrenamtsbezüge, um falsche Signale in der Gemeindepolitik zu vermeiden.
Anklams Stadtvertreter entscheiden sich gegen höhere Ehrenamtsbezüge, um falsche Signale in der Gemeindepolitik zu vermeiden.

Anklams Stadtvertreter lehnen höhere Ehrenamtsbezüge ab – Warum?

In Anklam sorgt das Thema der Aufwandsentschädigungen für heftige Diskussionen unter den Stadtvertretern. Der Bürgermeister Michael Galander haben den Vorschlag zur Überarbeitung der Hauptsatzung vorgestellt, orientiert an den neuen, vom Land erhöhten Bezügen für Ehrenamtliche. Ziel ist es, noch mehr Bürger zur Mitwirkung zu bewegen und sich aktiv in die Kommunalpolitik einzubringen. Doch was bei anderen Gemeinden gut ankommen könnte, beschwört in Anklam Schwierigkeiten herauf.

Ein Großteil der Stadtvertreter hat klar positioniert, dass sie keine zusätzlichen Gelder für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten möchten. Christian Schröder, Fraktionschef der IfA, argumentiert, dass eine Erhöhung der Bezüge ein falsches Zeichen in Zeiten klammer Gemeindekassen wäre. Einige Stadtvertreter spenden hingegen bereits ihr Geld an andere Ehrenamtler oder Organisationen, um den Gemeinschaftsgeist zu stärken und das Ehrenamt zu fördern.

Ehrenamt und Aufwandsentschädigung – ein zweischneidiges Schwert

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter durch Satzungen geregelt. Bei der Zahlung sind Kommunen jedoch nicht verpflichtet, diese zu gewähren, wie die rechtlichen Vorgaben verdeutlichen. Laut der Rechtslage können Gemeinden auf Aufwandsentschädigungen verzichten, wenn kein tatsächlicher Aufwand besteht. Dies wirft die Frage auf, ob eine pauschale Erhöhung der Bezüge wirklich sinnvoll ist. Bei der Regelung sollen alle notwendigen Auslagen berücksichtigt werden, was in Anklam noch verstärkt diskutiert werden muss (kommunalbrevier.de.

Die Verwaltungsvorschrift sieht vor, dass Aufwandsentschädigungen in verschiedenen Formen gezahlt werden können, sei es als monatlicher Durchschnittssatz oder als Sitzungsgeld. Für viele Ehrenamtliche stellt sich auch die Frage der Steuerpflichtigkeit der Entschädigungen. So gelten diese als Einkünfte und sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig, sofern die festgelegten Freibeträge überschritten werden (deutsches-ehrenamt.de).

Ungenützte Potenziale und anstehende Entscheidungen

Die aktuelle Situation führte dazu, dass der Antrag der IfA, die Bezüge auf den alten Sätzen zu belassen, breite Unterstützung erhielt, unter anderem von der CDU. Besonders Hannes Campe von der CDU stellte zusätzlich einen Antrag, eine angemessene Erhöhung für die Stellvertreter des Bürgervorstehers während der Vertretungssituationen zu prüfen. Er sieht hier einen erheblichen Aufwand, der mehr Wertschätzung benötige.

Die Neufassung der Hauptsatzung wurde zuletzt nicht zur Abstimmung gebracht, da viele Stadtvertreter eine Diskussion in kleineren Gruppen bevorzugen. Die CDU hat sich bereits bereit erklärt, die Stellvertreterregelungen in den Ausschüssen erneut auf den Tisch zu bringen. Auch die Entscheidung über die Hauptsatzung selbst wurde vertagt und an die Verwaltung zurückverwiesen, was die Diskussion über die angemessene Handhabung der Aufwandsentschädigungen weiter aufschieben könnte.

Der Druck, eine Lösung zu finden, wird zunehmen, und die Stadtvertreter müssen baldmöglichst ein einvernehmliches Ergebnis erzielen, das sowohl den finanziellen Realität als auch den Bedürfnissen der Ehrenamtlichen gerecht wird. Bürgermeister Galander betont, dass die Verwaltung verpflichtet ist, die Bestimmungen des Kommunalrechts einzuhalten und die Überarbeitung der Satzung unabhängig von den Diskussionen keine negativen Auswirkungen haben wird.