Deutsche Bahn sorgt für Ärger: Baum auf privatem Grundstück beschnitten!

Deutsche Bahn sorgt für Ärger: Baum auf privatem Grundstück beschnitten!
Rudi Alexander aus Gumnitz bei Eggesin ist stinksauer auf die Deutsche Bahn. Der Grund? Ein massiver Rückschnitt eines Baumes auf seinem Privatgrundstück, der durch die Bahnmitarbeiter vorgenommen wurde. Dies geschah im Kontext eines Unfalls am Pfingstsonntag 2025, als ein Autofahrer viel zu nah an einem unbeschrankten Bahnübergang parkte und in einen Zug krachte. Hinterher hat die Bahn, so Alexander, kurzerhand seine Stieleiche beschnitten. Nun droht der Baum zu kippen, was den Anwohner noch mehr ärgert.
„Ein Ast mit einem Durchmesser von 18 Zentimetern wurde abgesägt!“, beschwert sich Alexander und betont, dass die Bahn ohne seine Erlaubnis sein Grundstück betreten und den Baum beschädigt habe. Die Deutsche Bahn rechtfertigt den Rückschnitt mit der Verkehrssicherheit, um klare Sichtflächen für den Bahnübergang zu schaffen. Ein Bahnsprecher bestätigte, dass der Rückschnitt am 15. Juli 2025 durchgeführt wurde, nachdem bei einer Sonderverkehrsschau am 14. Juli entsprechende Maßnahmen gefordert wurden.
Veränderungen an den Bahnübergängen
Die Stadt Eggesin, vertreten durch Bürgermeisterin Bianka Schwibbe, wies die Verantwortung von sich. „Wir sind nicht zuständig und haben nur die Bäume auf städtischem Grund beschnitten“, so die Bürgermeisterin. Doch die Aktion der Bahn fällt zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Ab 2025 müssen alle Fahrzeuge an Bahnübergängen in Deutschland komplett anhalten, unabhängig von der Zugsichtbarkeit. Und die Regelungen sind strikt: Bei Missachtung drohen Bußgelder bis zu 700 Euro, selbst für die simple Missachtung eines Rotlichts.
Ein unerlaubtes Überqueren bei geschlossenen Schranken kann Autofahrer sogar bis zu 1000 Euro kosten. Deshalb sind klare Verhaltenshinweise für Autofahrer und Fußgänger wichtiger denn je. Dabei steht Sicherheit an oberster Stelle – es müssen geschlossene Schranken respektiert und Warnanlagen beachtet werden.
Sicherheit im Schienenverkehr
Die Deutsche Bahn hat laut Bundesministerium für Verkehr gemäß § 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) die Verantwortung für die Sicherheit der Bahninfrastruktur. Diese muss den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit entsprechen. Eisenbahnunternehmen sind verpflichtet, Gefahren mit allen technisch möglichen Mitteln zu begegnen.
Die Situation mit dem beschnittenen Baum ist zwar Einzelfall, steht jedoch symbolisch für die Herausforderungen, die im deutschen Schienenverkehr bestehen. Die Notwendigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in Einklang zu bringen, bleibt eine besonders große Herausforderung für die Verantwortlichen.
Die Diskussion um den Rückschnitt des Baumes wirft Fragen auf, wie wichtig die Kommunikation zwischen Bahnbetrieb und Grundstückseigentümern ist. Alexander fordert ein besseres Vorgehen und eine respektvolle Vorabklärung, bevor solche drastischen Maßnahmen ergriffen werden. „Immerhin gehören die Bäume mir“, merkt er an. Es scheint, als sei dieser Vorfall nur die Spitze des Eisbergs, wenn es um die Sicherheit und Kommunikation im Bahnverkehr geht.