Immobilien ohne Maklervertrag: So sichern Sie sich Ihr Traumhaus!
Erfahren Sie alles über die aktuelle Immobilienlage in Penkun: rechtssichere Verträge, Angebote ohne Maklervertrag und wichtige Fristen.

Immobilien ohne Maklervertrag: So sichern Sie sich Ihr Traumhaus!
Die Immobilienlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern zeigt sich weiterhin dynamisch. Aktuell wird eine interessante Immobilie ohne Maklervertrag angeboten, was für Käufer und Verkäufer gleichermaßen Vorteile mit sich bringt. Laut Wohnglueck trägt dabei ausschließlich der Verkäufer die Vergütung für die Vermittlung. Dies bedeutet, dass Interessierte direkt mit dem Eigentümer verhandeln können, ohne dass ein Makler zwischengeschaltet werden muss.
Ein weiterer Pluspunkt: Der Immobilienmakler fungiert hier lediglich als Interessenvertreter des Verkäufers. Das heißt, es gibt keinen Maklervertrag mit Kaufinteressenten, auch nicht durch den vereinbarten Besichtigungstermin oder ein Kaufpreisangebot. Der angegebene Preis könnte sich übrigens bei anhaltend hoher Nachfrage erhöhen – da liegt was an!
Wichtige Informationen für potenzielle Käufer
Es ist zu beachten, dass ein Zwischenverkauf bis zum Notarvertrag jederzeit möglich ist. Käufer sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass alle Angaben zur Immobilie auf Informationen des Eigentümers basieren. Die HORN IMMOBILIEN GmbH übernimmt dafür keine Haftung. Personen, die unvollständige oder anonyme Anfragen stellen, müssen mit einer Nichtbeantwortung rechnen – vollständige Kontaktdaten sind also vonnöten.
Für alle, die in eine Immobilie investieren möchten, ist rechtliche Sicherheit besonders wichtig. IVD hebt hervor, dass Immobilienmakler über rechtssichere Vertragstexte verfügen müssen. Diese Texte gelten als allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), auch wenn sie nicht ausdrücklich so genannt werden. Um sicherzustellen, dass alles mit rechten Dingen zugeht, müssen Vereinbarungen transparent, verständlich und marktgerecht sein.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die grundlegenden Anforderungen an die AGB müssen den Verbraucherschutzvorschriften entsprechen. Insbesondere bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen gelten spezielle Vorgaben, die beachtet werden müssen. Empfehlenswert ist eine Grundausstattung an rechtssicheren Vertragstexten, die nicht nur den Makleralleinauftrag, sondern auch die Provisionsverlangung und Datenschutzhinweise umfassen sollten.
Dass diese Verträge unmissverständlich sein müssen, ist nicht zu unterschätzen, denn überraschende Klauseln sind unwirksam. Käufer sollten eine Kopie der Vereinbarungen erhalten, um im Falle eines Widerrufs rechtlich abgesichert zu sein.
Ob beim Kauf oder Verkauf von Immobilien – ein gutes Händchen haben und alle rechtlichen Aspekte im Blick zu behalten, ist für alle Beteiligten entscheidend. Schließlich handelt es sich bei solchen Geschäften oft um weitreichende Entscheidungen, die gut durchdacht sein wollen.
Abschließend sei erwähnt, dass die HORN IMMOBILIEN GmbH nicht an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilnehmen muss, außer an dem Verfahren der IVD Ombudsstelle. Diese befindet sich in der Littenstraße 10 in Berlin. Zudem informiert die HORN IMMOBILIEN GmbH über die Datenverarbeitung gemäß der EU-DSGVO auf ihrer Website.