Zukunft des Strandbades Dargun: Naturbad oder öffentliche Badestelle?

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Die Zukunft des Strandbades Dargun steht zur Abstimmung am 7. Oktober: Naturbad oder öffentliche Badestelle?

Die Zukunft des Strandbades Dargun steht zur Abstimmung am 7. Oktober: Naturbad oder öffentliche Badestelle?
Die Zukunft des Strandbades Dargun steht zur Abstimmung am 7. Oktober: Naturbad oder öffentliche Badestelle?

Zukunft des Strandbades Dargun: Naturbad oder öffentliche Badestelle?

Die Zukunft des Strandbades Dargun steht auf der Kippe. Am Klostersee in Dargun wird aktuell heiß über die Frage diskutiert, ob das Strandbad als Naturbad oder als öffentliche Badestelle betrieben werden soll. Ein Gutachten, das von der Stadtverwaltung in Auftrag gegeben wurde, hat das Strandbad als Naturbad eingestuft. Dies bringt eine Reihe von Anforderungen hinsichtlich der Aufsicht und Sicherheit mit sich, die künftig unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden müssten. Laut dem Gutachten ist die Anlage klar abgegrenzt und bietet typischen Bäderkomfort, wie Sprunganlagen und Wasserrutschen, die für ein Naturbad erforderlich sind.

Die Konsequenzen sind jedoch nicht ohne. Der Betrieb eines Naturbades würde jährliche Kosten von rund 140.000 Euro verursachen, vor allem für die erforderliche Badeaufsicht. Zudem müssten die Öffnungszeiten eingeschränkt werden. Im Gegensatz dazu könnte das Strandbad auch in eine öffentliche Badestelle umgewandelt werden. Dies würde den Vorteil mit sich bringen, dass keine ständige Aufsicht erforderlich wäre, was den Zugang für Badegäste erheblich erleichtern würde. Allerdings wäre dafür auch ein Rückbau der aktuellen Ausstattung notwendig, was geschätzte Kosten von etwa 50.000 Euro mit sich bringen würde. Eine Entscheidung steht an: Am 7. Oktober sollen die Stadtvertreter über die Zukunft des Strandbades abstimmen, was nicht nur die Finanzen der Stadt, sondern auch die Badegäste betreffen wird.

Aufsicht und Sicherheit im Fokus

Die Diskussion um die Aufsichtspflichten in öffentlichen Bädern ist aktueller denn je. Immer wieder kommt es aufgrund unzureichenden Wissens seitens der Betreiber zu Schadensfällen. Wie im Artikel von Schluender erläutert wird, haben sich die Aufsichtspflichten in den letzten Jahren durch den Anstieg an technischen Anlagen und Attraktionen erheblich ausgeweitet. Die neue Grundlage sind die DIN EN 15288-2 und die Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. 94.05. Die Anforderungen an die Aufsicht wären somit auch für das Strandbad Dargun relevant, vor allem wenn der Betrieb als Naturbad aufrechterhalten werden soll.

Ein interessantes Detail aus der Richtlinie ist die Flexibilität beim Einsatz von Fachkräften. Es bleibt unklar, ob immer eine Fachkraft anwesend sein muss oder ob andere Mitarbeiter deren Aufgaben übernehmen können. In der Praxis sorgen jedoch oft Personalmangel und unzureichende Abdeckung der Betriebszeiten für Schwierigkeiten. Diese Rahmenbedingungen müssen auch in Dargun neu bewertet werden, um sicherzustellen, dass die Sicherheit der Badegäste jederzeit gewährleistet ist.

Die nächste Abstimmung entscheidet

Es wird spannend, wie die Stadtvertreter am 7. Oktober entscheiden werden. Die Möglichkeit, das Strandbad Dargun entweder als Naturbad zu betreiben oder in eine öffentliche Badestelle umzuwandeln, bringt weitreichende Konsequenzen mit sich, die über das Freizeitangebot hinaus auch finanzielle Aspekte für die Stadtverwaltung betreffen. Es bleibt zu hoffen, dass die richtige Entscheidung getroffen wird, sowohl für den Erhalt der Bäderinfrastruktur als auch für das Wasservergnügen der Bürger.

Welche Richtung die Abstimmung letztlich einschlagen wird, bleibt abzuwarten. Fakt ist jedoch, dass hier ein gutes Händchen gefordert ist, um sowohl die Belastungen für die Stadt als auch die Bedürfnisse der Badegäste in Einklang zu bringen und somit die Zukunft des Strandbades Dargun zu sichern.