Zwangsversteigerung 2025: Schnäppchen für Immobilienkäufer warten!

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Am 6.11.2025 findet im Amtsgericht Dargun eine Immobilien-Zwangsversteigerung statt – erfahren Sie alles über den Ablauf und die Bedingungen.

Am 6.11.2025 findet im Amtsgericht Dargun eine Immobilien-Zwangsversteigerung statt – erfahren Sie alles über den Ablauf und die Bedingungen.
Am 6.11.2025 findet im Amtsgericht Dargun eine Immobilien-Zwangsversteigerung statt – erfahren Sie alles über den Ablauf und die Bedingungen.

Zwangsversteigerung 2025: Schnäppchen für Immobilienkäufer warten!

Am 6. November 2025 findet am zuständigen Amtsgericht eine Zwangsversteigerung statt, die für interessierte Käufer viele Chancen bereithält. Das Besondere daran? Der Kaufpreis entspricht dem Verkehrswert, der durch ein professionelles Gutachten eines amtlich bestellten Sachverständigen festgelegt wurde. Dabei können Bieter schon ab 50 % des Verkehrswertes mit einem Zuschlag rechnen, was die Möglichkeit eröffnet, ein echtes Schnäppchen zu machen. Bei Zweitterminen kann dieser Zuschlag sogar noch geringer ausfallen.

Das Einzige, was bei einer Zwangsversteigerung nicht auf den Käufer zukommt, sind hohe Makler- und Notarkosten, die in einigen Bundesländern bis zu 8,5 % betragen können. Somit macht der Erwerb über eine Zwangsversteigerung besonders guten Sinn für all jene, die ein gutes Händchen für den Immobilienmarkt haben und sich die Mühe machen, das richtige Objekt zu finden. Wohnglück.de berichtet, dass monatlich über 80.000 Immobilien in den Versteigerungskalendern veröffentlicht werden, und das schon ab 108 € für drei Monate!

Einblick in den Versteigerungsprozess

Für alle, die an einer Zwangsversteigerung interessiert sind, bietet sich die Möglichkeit, über einen Onlinezugang bis zu einem Jahr im Voraus Einblick in die verfügbaren Angebote zu erhalten. Bevor es zur Versteigerung kommt, ist es zudem ratsam, den Kontakt mit dem Gläubiger zu suchen; eventuell lässt sich die Immobilie sogar vorab erwerben.

Der gesamte Prozess folgt dem Gesetz über Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG). Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Bieter ihre finanziellen Kapazitäten nachweisen müssen, etwa durch eine Bankbürgschaft oder einen Scheck über 10 % des Verkehrswertes. In der Regel wird die Bietzeit mit dem Versteigerungstermin eröffnet, und es ist entscheidend, dass die Gebote mindestens der Hälfte des Verkehrswertes entsprechen. Kanzlei Herfurtner erklärt weiter, dass bei der Erstversteigerung ein Höchstgebot abgelehnt werden kann, wenn es unter dieser Grenze liegt; das entfällt allerdings bei weiteren Versteigerungen.

Ein gewisses Risiko bleibt nicht aus: Unbekannte Mängel, bestehende Hypotheken und mögliche rechtliche Konflikte können im Anschluss viel zusätzliche Arbeit bedeuten. Daher ist eine gründliche Due Diligence und die Beratung durch Fachleute vor dem Bieten sehr sinnvoll. Bis dahin kann eine Einigung mit dem Gläubiger oder der Verkauf der Immobilie helfen, eine Zwangsversteigerung zu vermeiden.

Immer wichtiger wird auch die digitale Kommunikation in diesem Sektor. Wer mehr über den Kauf oder die Details rund um Zwangsversteigerungen erfahren möchte, hat die Möglichkeit, sich jederzeit telefonisch an die zuständigen Stellen zu wenden. Für alle Fragen stehen die Mitarbeiter von Montag bis Freitag telefonisch zur Verfügung: 02102-711711, von 9.00 bis 20.00 Uhr und samstags von 10.00 bis 16.00 Uhr. So bleibt man im Bild und kann keine Chancen verpassen!

Wenn Sie also mit dem Gedanken spielen, in eine Zwangsversteigerung einzusteigen, sollten Sie sich gut vorbereiten. Mit der richtigen Information und einem scharfen Blick für die richtige Immobilie könnten Sie eines der besten Geschäfte Ihres Lebens machen!

Für weitere Informationen über den rechtlichen Rahmen und das Verfahren schauen Sie sich auch den Artikel auf Kanzlei Herfurtner an.