Der Draufgänger: 16-Jähriger rast ohne Kennzeichen vor Polizei davon!
Polizei verfolgt einen 16-jährigen Motorradfahrer ohne Kennzeichen in Ludwigslust-Parchim. Mehrere Delikte im Fokus.

Der Draufgänger: 16-Jähriger rast ohne Kennzeichen vor Polizei davon!
Ein junger Motorradfahrer hat am Sonntagmittag in Kladow, einem Ort im Landkreis Ludwigslust-Parchim, für Wirbel gesorgt, als er sich einer Polizeikontrolle entziehen wollte. Laut einem Bericht von NDR, wollte die Polizei Sternberg den 16-Jährigen kontrollieren, der ohne Kennzeichen und ohne Führerschein unterwegs war. Ein eindeutiges Rezept für Probleme, könnte man sagen, denn der Jugendliche entschied sich, kurzerhand das Gaspedal durchzudrücken und zu flüchten.
Die Verfolgungsjagd führte durch mehrere Orte, darunter Muchelwitz, Pinnow und Godern. Die Polizei konnte den Kontakt zum Fahrer im angrenzenden Wald zunächst verlieren. Doch eine aufmerksame Zeugin gab den Beamten einen Hinweis, der letztendlich dazu führte, dass der Junge und sein Motorrad gefunden wurden. Der Fahrer hatte die Maschine versteckt, um sich der Verantwortung zu entziehen.
Rechtliche Folgen der Flucht
Nach den ersten Ermittlungen muss der 16-Jährige sich nun wegen diverses Delikte verantworten. Dazu zählen das Fahren ohne Fahrerlaubnis, eine grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweise sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs. Zudem wird ihm ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zur Last gelegt. Die Kriminalpolizei ermittelt bereits gegen den jungen Mann.
Doch was passiert eigentlich, wenn jemand vor einer Polizeikontrolle flieht? Wie aus den Informationen von Bussgeldkatalog und anderen Quellen hervorgeht, können die Konsequenzen erheblich sein. In Deutschland muss jeder Fahrer bei einer Polizeikontrolle seinen Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I vorzeigen. Das Missachten des Haltgebots kann mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden, besonders für Fahranfänger in der Probezeit können dies zusätzliche Maßnahmen nach sich ziehen.
Interessanterweise gilt das bloße Wegfahren zwar als Ordnungswidrigkeit, jedoch ist eine direkte Flucht im rechtlichen Sinne nur als gewaltsamer Widerstand zu verstehen, wenn eine aktive Gewaltanwendung gegen die Polizei vorliegt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hat klar gestellt, dass es für eine Bestrafung wegen Flucht notwendig ist, dass eine solche Gewalt gegen die Beamten gerichtet war. Dies hat in früheren Fällen zu unterschiedlichen Urteilen geführt, etwa wenn Fahrer bei Verfolgungen Unfälle verursachten, ohne dass sie dabei die Beamten direkt angegriffen hatten.
Fazit
Die Geschichte des Motorradfahrers aus Kladow bringt die Gefahren des Verkehrs und die Notwendigkeit des rechtmäßigen Handelns in Erinnerung. Selbst in einer vermeintlich harmlosen Ausnahmesituation kann man schnell in rechtliche Schwierigkeiten geraten. Auch wenn man glaubt, mit einer Flucht problemlos davonzukommen, so ist die Realität oft eine andere. Die Beamten sind oft schneller, als man denkt, und die Folgen eines solchen Abenteuers können langwierig und kostspielig sein.
Aus aktuellem Anlass bleibt zu hoffen, dass ähnliche Vorfälle in Zukunft vermieden werden können. Die Polizei wird weiterhin wachsam bleiben und zahlreiche Kontrollen durchführen, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.