Weihnachtsbusse bringen festliche Stimmung ins Wismarer Land!

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Die festlich geschmückten Weihnachtsbusse bringen Freude nach Grevesmühlen. Geschäftsführer Oliver Kriegel unterstützt Kinder beim Weihnachtsmärchen.

Die festlich geschmückten Weihnachtsbusse bringen Freude nach Grevesmühlen. Geschäftsführer Oliver Kriegel unterstützt Kinder beim Weihnachtsmärchen.
Die festlich geschmückten Weihnachtsbusse bringen Freude nach Grevesmühlen. Geschäftsführer Oliver Kriegel unterstützt Kinder beim Weihnachtsmärchen.

Weihnachtsbusse bringen festliche Stimmung ins Wismarer Land!

Die Vorweihnachtszeit sorgt für viel Freude und festliche Stimmung in Mecklenburg-Vorpommern. Ein besonderes Highlight sind die festlich dekorierten „Weihnachtsbusse“, die seit dieser Woche durch den Landkreis fahren. Laut Wismar.fm sind drei Busse einzigartig geschmückt, sowohl innen als auch außen, um den Fahrgästen ein wenig Weihnachtszauber zu bringen. Die Resonanz unter den Passagieren ist durchweg positiv – der festliche Anblick zaubert vielen ein Lächeln ins Gesicht.

Oliver Kriegel, Geschäftsführer der NahBus, hebt hervor, wie wichtig es ist, in der hektischen Zeit vor den Feiertagen den Menschen eine Freude zu bereiten. „Die Weihnachtsstimmung ist genau das, was die Leute jetzt brauchen“, betont er. Eine besondere Aktion war der Transport von 52 Kindern der Kita „Klützer Schloßspatzen“ zu einem Weihnachtsmärchen in Grevesmühlen, den Kriegel persönlich begleitete.

Weihnachtsfeiern als Brauch

Doch nicht nur in den Bussen weihnachtet es, auch in vielen Betrieben sind die Weihnachtsfeiern ein fester Bestandteil der Jahresplanung. Diese Feiern sind nicht nur eine schöne Gelegenheit, um sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen, sondern bringen auch bestimmte rechtliche und steuerliche Aspekte mit sich. Wie auf ey.com erläutert wird, müssen Arbeitgeber beim Organisieren von Weihnachtsfeiern verschiedene Kriterien beachten. Ab einem bestimmten Budget können die Veranstaltungsaufwendungen als Arbeitslohn gelten und unterliegen somit dem Steuerrecht.

Im Jahr 2024 wurden wegweisende Urteile zum Thema Weihnachtsfeiern gefällt, die Arbeitgeber berücksichtigen sollten. Jährlich können bis zu zwei Feiern pro Mitarbeiter steuerlich begünstigt werden, sofern die Veranstaltung allen Mitarbeitern offensteht. Hierbei fallen nicht nur die direkten Kosten pro Teilnehmer ins Gewicht, sondern auch die Aufwendungen für den Rahmen der Feier.

Die festlich geschmückten Busse und die Vorbereitungen für Weihnachtsfeiern zeigen, dass die dunkle Jahreszeit auch viele schöne Momente bereithält. Ob im Bus auf dem Weg zum Märchen oder beim Feiern mit der Belegschaft, die Weihnachtszeit bringt Menschen zusammen und schafft Erinnerungen – und darauf kommt es in dieser besonderen Zeit doch an!