Betrunkener Radfahrer in Schwerin ruft Polizei wegen Alkoholtest!

Ein betrunkener Radfahrer in Schwerin bat die Polizei um einen Atemalkoholtest. Ergebnis: 1,75 Promille. Konsequenzen folgen.

Ein betrunkener Radfahrer in Schwerin bat die Polizei um einen Atemalkoholtest. Ergebnis: 1,75 Promille. Konsequenzen folgen.
Ein betrunkener Radfahrer in Schwerin bat die Polizei um einen Atemalkoholtest. Ergebnis: 1,75 Promille. Konsequenzen folgen.

Betrunkener Radfahrer in Schwerin ruft Polizei wegen Alkoholtest!

In Schwerin konnte ein 23-jähriger Radfahrer am Freitagabend seinen Schwindel gar nicht mehr verbergen. Um genau zu sein, klopfte er an das Fenster eines Streifenwagens, um um einen Atemalkoholtest zu bitten. Wie NDR berichtet, tat er dies an der Ampel in der Schelfstraße/Ecke Knaudtstraße und gesteht gleich mal, dass er zuvor auf einer Veranstaltung einige alkoholische Getränke konsumiert hatte.

Der Test ergab ein beachtliches Ergebnis von 1,75 Promille. Damit hat sich der junge Mann in ein ernstes rechtliches Dilemma gebracht. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein. Ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt, dass er mit einem solchen Wert in jedem Fall als absolut fahruntüchtig gilt, wie auch die ADAC erklärt. Ab 1,6 Promille drohen nicht nur Geldstrafen, sondern auch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Die rechtlichen Folgen im Detail

Die rechtlichen Konsequenzen bei Trunkenheit im Verkehr sind nicht zu unterschätzen. Ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille können bereits Strafen bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen verhängt werden. Ab 1,6 Promille gilt der Radfahrer als strafrechtlich relevant, was ihm mindestens 30 Tagessätze kosten könnte, die sich nach seinem monatlichen Nettogehalt richten. Auch die Regelungen für E-Bikes sind hier nicht zu vernachlässigen: Sie unterliegen denselben Promillegrenzen wie normale Fahrräder, während schnellere E-Bikes als Kraftfahrzeuge gelten und anderen Gesetzen unterliegen.

Die möglichen Bußgelder und Konsequenzen bei einer BAK von 1,1 Promille oder mehr sind ebenfalls gravierend. Auch hohe Bußgelder bis zu 1.500 Euro können bei wiederholten Verstößen fällig werden. Für Führerscheininhaber ist es zudem besonders bitter: Bei einer Verurteilung müssen sie mit einem Fahrverbot rechnen, auch wenn sie im Moment dieser Tat kein Auto fuhren, wie die Bussgeldkatalog verdeutlicht.

Fazit

Die Geschichte des schwer intoxikisierten Radfahrers in Schwerin macht deutlich, dass auch beim Radeln Vorsicht geboten ist, wenn es um Alkohol geht. Ein lockeres Feierabendbier sollte nicht in einem rechtlichen Schlamassel enden. Ob auf zwei oder vier Rädern, die Promillegrenze bleibt bestehen und die Folgen können teuer werden. Vielleicht ein Grund mehr, das nächste Mal gesitteter ins Bett zu wanken!