Malchin und Güstrow im Cannabis-Dilemma: Wer kontrolliert die neuen Regeln?

Malchin verweigert die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes. Bürgermeister Müller äußert personelle Bedenken zur Kontrolle.

Malchin verweigert die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes. Bürgermeister Müller äußert personelle Bedenken zur Kontrolle.
Malchin verweigert die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes. Bürgermeister Müller äußert personelle Bedenken zur Kontrolle.

Malchin und Güstrow im Cannabis-Dilemma: Wer kontrolliert die neuen Regeln?

Die neue Gesetzgebung rund um Cannabis sorgt in Mecklenburg-Vorpommern für viel Gesprächsstoff. Am 28. August 2025 trat das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft, das den Besitz und Anbau von Cannabis für den privaten Gebrauch regelt. Die Bundesregierung hat dieses Gesetz mit insgesamt 44 Paragrafen verabschiedet, wodurch der Cannabisbesitz in der Öffentlichkeit und im eigenen Zuhause neu definiert wird. Die Stadt Malchin hat jedoch angekündigt, den ordnungsrechtlichen Vollzug des Gesetzes abzulehnen, wie SVZ berichtet.

Ein umstrittenes Thema: Die Stadtverwaltung von Malchin, vertreten durch Bürgermeister Axel Müller (CDU), macht deutlich, dass sie personell nicht in der Lage ist, die Einhaltung des neuen Gesetzes zu kontrollieren. Auf die Bedenken der Stadt scheint das Innenministerium nicht einzugehen, was bedeutet, dass die Kontrolle nun ganz in Händen des Ordnungsamts liegt. Bis jetzt gab es in Malchin noch keine Kontrollen oder Bußgelder für den Konsum von Cannabis, was die Situation zusätzlich verkompliziert.

Regeln und Bußgelder unter der Lupe

In anderen Städten wie Güstrow wird die Verantwortung für die Überwachung des Cannabisgebrauchs intensiv diskutiert. Die dortige Stadtsprecherin weist darauf hin, dass den Ordnungsdiensten die notwendigen Mittel fehlen, um Verstöße effektiv nachzuweisen. Dabei dürfen maximal 30 Gramm Cannabis mitgeführt werden; der Besitz von mehr als 25 Gramm kann mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro bestraft werden, wie anwalt.org zusammenfasst.

In Teterow beispielsweise haben die Ordnungsbehörden bereits erste Verstöße festgestellt. Der Ordnungsamtsleiter sieht jedoch große Herausforderungen bei der Umsetzung des KCanG. Die Stadt plant, eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei einzugehen, um die Kontrolle effizienter zu gestalten. Schließlich müssen Consumenten darauf achten, dass sie nicht in der Nähe von Schulen oder Minderjährigen konsumieren, da dies zusätzliche Bußgelder von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen kann.

Das große Ganze im Blick

Das neue Gesetz erlaubt es Privatpersonen, bis zu 50 Gramm Cannabis im privaten Wohnbereich zu besitzen und bis zu drei weibliche Cannabispflanzen anzubauen. Der Anbau und die Abgabe an Minderjährige bleibt jedoch strikt verboten. Ein einheitlicher Bußgeldkatalog existiert nicht, da die Umsetzung der Regelungen den einzelnen Bundesländern obliegt, was zu einer bunten Palette an Regelungen führt. Im bayerischen Vergleich etwa liegt das Bußgeld für den Konsum in öffentlichen Bereichen bei bis zu 500 Euro.

Das Thema ist nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern relevant. In Berlin wird das Konsumcannabisgesetz ebenfalls intensiv besprochen. So plant die Senatsverwaltung, weitere Verordnungen zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Kürze vorzulegen, was die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter konkretisieren könnte, wie in einer Pressemitteilung aus Berlin erläutert wird. Hierbei wird auch die Verantwortung für die Erlaubnis zur Gründung von Anbauvereinigungen angesprochen, wobei maximal eine Anbauvereinigung pro 6000 Einwohner genehmigt werden kann.

All diese Regelungen und Maßnahmen zeigen, dass die Diskussion über Cannabis nicht nur ein lokales, sondern ein landesweites Thema ist, das weiterhin Beachtung findet. Ob die Städte mit den neuen Anforderungen und Herausforderungen umgehen können, bleibt abzuwarten.