Neubrandenburger Mann zu 1 Jahr und 9 Monaten Haft nach Laubeneinbruch!
Landgericht Neubrandenburg verurteilt einen Mann zu fast zwei Jahren Gefängnis wegen Diebstahls und Nötigung bei Laubeneinbruch.

Neubrandenburger Mann zu 1 Jahr und 9 Monaten Haft nach Laubeneinbruch!
Im Fall eines Laubeneinbruchs in Neubrandenburg musste ein 32-jähriger Mann nun die Konsequenzen seines Handelns tragen. Das Landgericht Neubrandenburg hat ihn am 22. Juli 2025 zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wurde wegen Diebstahls und Nötigung verhängt, die in Verbindung mit dem Einbruch in eine Laube eines Kleingartenvereins standen. Die Aussetzung der Strafe zur Bewährung wurde dabei als unangebracht erachtet, da der Angeklagte über Vorstrafen verfügte und zum Zeitpunkt des Vorfalls obdachlos war. Dies berichtet NDR.
Der Mann gestand, Ende Januar in die Laube eingebrochen zu sein und entwendete dabei Waren im Wert von etwa 600 Euro. Doch das war noch nicht alles: Er übernachtete illegal in einer anderen Laube und wurde schließlich am 1. Februar entdeckt. Bei der Konfrontation mit den Gartenbesitzern zeigte er sich aggressiv und bedrohte sie mit einem Messer. Ein Fluchtversuch wurde jedoch rasch von der Polizei beendet.
Das Urteil: Ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen
Obwohl die Staatsanwaltschaft eine deutlich härtere Strafe von über vier Jahren Freiheitsentzug gefordert hatte, fiel das Urteil schließlich milder aus. Hierbei ist interessant zu beachten, dass das Gesetz insbesondere bei Delikten wie Raub strenge Maßstäbe anlegt. Laut § 249 StGB muss nicht nur eine Wegnahme fremder Sachen erfolgen, sondern dies auch unter Gewalt oder Drohung geschehen. Dies macht einen Raub zu einem zweigeteilten Delikt mit speziellen Anforderungen an die Nötigungsmittel, die nicht zu unterschätzen sind, wie Juracademy klarstellt.
In der rechtlichen Bewertung stellt sich die Frage, ob die Nötigung und Gewalt in diesem Fall als Raub qualifiziert werden können. Denkbar wäre, dass die Drohung mit dem Messer als entsprechend gewertet wird, allerdings war die Hauptanklage auf Diebstahl und Nötigung fokussiert. Die Umstände der Tat, vor allem die Obdachlosigkeit und die Vorgeschichte des Täters, spielten sicher eine Rolle in der Urteilsfindung.
Die gesellschaftlichen Aspekte des Falls
Diese Geschichte wirft nicht nur juristische Fragen auf, sondern spiegelt auch die Herausforderungen wider, vor denen Menschen stehen können, die in prekären Lebenslagen leben. Es ist nicht ungewöhnlich, dass soziale Miseren in Straftaten münden, weshalb Präventionsarbeit und soziale Unterstützung dringend notwendig sind, um weitere Strafen zu vermeiden und Betroffenen eine Perspektive zu bieten.
So bleibt der Fall des 32-jährigen Mannes ein Beispiel dafür, wie kriminelle Handlungen nicht nur individuelle Folgen haben können, sondern auch als gesellschaftliches Phänomen betrachtet werden müssen. Die Strafe mag für ihn ein harter Schlag sein, doch für die Gemeinschaft ist es ebenso wichtig, aus solchen Vorfällen Lehren zu ziehen und Lösungen zu finden.