Skandal in Dömitz: Ex-Frau wegen versuchten Auftragsmordes verurteilt!
Eine 61-jährige Frau wurde wegen Anstiftung zum versuchten Mord und Brandstiftung zu über 12 Jahren Haft verurteilt.

Skandal in Dömitz: Ex-Frau wegen versuchten Auftragsmordes verurteilt!
Ein malerisches Städtchen an der Elbe, ein Wohnmobil und ein Brand, der alles veränderte. Das Landgericht Schwerin hat die Weichen für ein tabuisiertes Kapitel im Leben einer 61-jährigen Frau aus Schwerin gestellt. Sie wurde wegen Anstiftung zum versuchten Mord und weiterer schwerer Vorwürfe verurteilt – das Urteil fiel auf 12 Jahre und 6 Monate Gefängnis, wie NDR berichtet. Ihre vermeintlichen Rachegelüste gegen ihren Ex-Mann, dessen neue Partnerin und das Kind dieser Beziehung mündeten in einen fatalen Brandanschlag.
Der Fall datiert zurück in den Mai 2023, als sie einen 47-jährigen Bekannten beauftragte, das Wohnmobil ihres Ex-Mannes in Brand zu stecken. Ihr Komplize erhielt eine Strafe von 10 Jahren und 6 Monaten wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung. Ihm wurde vorgeworfen, die Rolle des „Handlangers“ in einem perfiden Plan gespielt zu haben, während das Gericht ihm vorwarf, von der 61-Jährigen instrumentalisiert worden zu sein.
Der verhängnisvolle Brandanschlag
Das Unglück geschah auf einem Campingplatz in Dömitz, wo die Familienmitglieder nichtsahnend schliefen. Durch den Brandgeruch konnten der Ehemann, seine neue Partnerin und deren Kind noch rechtzeitig aus dem brennenden Wohnmobil entkommen. Glücklicherweise blieb das Schlimmste aus, aber die beiden gerieten in Lebensgefahr. Die Frau und ihr Sohn erlitten Rauchgasvergiftungen und benötigten ärztliche Behandlung. Laut Nordkurier beläuft sich der Sachschaden auf rund 160.000 Euro, eine Summe, die den persönlichen Angriff unterstreicht.
Der Prozess, der im Frühjahr 2025 begann, basiert auf belastenden Aussagen von Zeugen, die einen entscheidenden Beitrag zur Beweisführung leisteten. Insbesondere ein heimlich aufgezeichnetes Telefonat zwischen der Frau und ihrem Komplizen fungierte als Schlüsseldokument, das die Intentionen hinter dem hinterhältigen Plan entblößte. In diesem Gespräch äußerte sie den Wunsch, Fotos des Brands zu erhalten – eine Tatsache, die ihre dunklen Motive bewies.
Verdammte Rache
Beide Angeklagten haben keine Vorstrafen, was in diesem Kontext besonders verwunderlich ist. Dennoch stellte das Gericht unmissverständlich klar, dass die Tat aus einem tief verwurzelten Hass und einer unerbittlichen Racheemotion heraus geschah. Der Richter sprach von einem Rachefeldzug, der unverhältnismäßig war und sich gegen Personen richtete, die keinen Teil an den zwischenmenschlichen Konflikten der Angeklagten hatten.
Während die Verteidigung unter anderem Revision gegen das Urteil angekündigt hat, bleibt abzuwarten, wie das nächste Kapitel in dieser tragischen Geschichte aussehen wird. Für das Opfer und deren Familie bleibt der Schmerz über einen Akt des Hasses, der zu einem hohen Preis geführt hat – inklusive einer Schadenersatzforderung von insgesamt 5.500 Euro für die erlittenen Schmerzen.
Die tückischen Abgründe emotionaler Konflikte wecken nicht nur Mitleid, sondern auch Fassungslosigkeit. Die Gerechtigkeit mag ihr Urteil gefällt haben, doch die wahren Schäden des Vorfalls werden wohl noch lange nachhallen. Sogar in einem Land, wo das Leben eigentlich als unbeschwert angesehen wird, sind gelegentlich dunkle Wolken nicht weit. Die gefällten Urteile sind jedoch nur ein Schritt in der Bewältigung des Geschehens.