Alt Rehser Renegat: 77-Jähriger landet nach Bedrohung in Haft!

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Ein 77-jähriger Mann aus Penzlin wurde wegen Bedrohung von Polizisten verurteilt. Berufung abgelehnt, Haftstrafe steht bevor.

Ein 77-jähriger Mann aus Penzlin wurde wegen Bedrohung von Polizisten verurteilt. Berufung abgelehnt, Haftstrafe steht bevor.
Ein 77-jähriger Mann aus Penzlin wurde wegen Bedrohung von Polizisten verurteilt. Berufung abgelehnt, Haftstrafe steht bevor.

Alt Rehser Renegat: 77-Jähriger landet nach Bedrohung in Haft!

Ein bemerkenswerter Fall aus Alt Rehse bei Penzlin sorgt für Gesprächsstoff in der Region. Ein 77-jähriger Mann wurde wegen Bedrohung und Beleidigung von Polizisten verurteilt und muss nun hinter Gitter. Die Berufungsrichterin Urte Brinkmann hatte wenig Erbarmen und wies die Berufung mit der eindringlichen Begründung zurück, dass keine positive Sozialprognose für den Mann vorliege. Der Senior ist kein Unbekannter: Mit 23 Eintragungen im Vorstrafenregister gilt er als ausgesprochener Feind von Polizei und Justiz.

Der Vorfall, der zu dieser Entscheidung führte, ereignete sich im April 2023. Anwohner hatten die Polizei alarmiert, da der Mann eine Lautsprecheranlage übermäßig laut betrieb. Als die Beamten eintrafen, begegnete ihnen der Angeklagte mit einer bizarre Mischung aus Beleidigungen und Bedrohungen und stürmte mit einer Mistgabel auf die Polizisten zu. Das Amtsgericht entschied, dass eine Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung gerechtfertigt sei, was auf den ersten Blick wie ein klarer Fall aussieht.

Berufung und neues Verfahren

Obwohl der Angeklagte Berufung einlegte, beschränkte er sich auf das Strafmaß, was Richter und Staatsanwaltschaft als eine Art Geständnis werteten. Der Verteidiger Detlef Hein hoffte auf eine Bewährungsstrafe, sah jedoch schnell die Grundlagen dafür schwinden. Besonders brisant: Während des Berufungsprozesses stand bereits ein weiteres Bußgeldverfahren wegen Beleidigung gegen den Mann an. Die Staatsanwaltschaft forderte die Abweisung der Berufung, was letztendlich auch geschah. Nun hat der Angeklagte Revision gegen das Urteil des Berufungsgerichts eingelegt, was an das Oberlandesgericht Mecklenburg-Vorpommern weitergeleitet wird.

Im Kontext von Behauptungen über gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Polizei ist der Fall dieses alten Herrn nicht der einzige. In Göttingen wurde kürzlich ein Freispruch für einen Polizisten bestätigt, dem Körperverletzung vorgeworfen wurde. Anders als im Fall von Alt Rehse, wo die Gewalt von einem Bürger ausging, wurde hier die Notwehr des Polizisten gewürdigt. Dies beweist, dass nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern deutschlandweit die Verhältnisse zwischen Bürgern und Ordnungshütern immer wieder auf den Prüfstand kommen. Die Entscheidung des Landgerichts, das die Berufung des Nebenklägers zurückwies, zeigt, wie schwammig aus Sicht der Justiz die Grenzen zwischen Notwehr und überzogener Gewalt manchmal gezogen werden.

Der Fall des 77-jährigen Mannes wird in den kommenden Wochen sicherlich noch für Diskussionen sorgen. Die Verknüpfung von persönlichen Fehden mit einem anhaltenden Konflikt zwischen Amtsautoritäten und Bürgern bleibt ein heißes Thema. Man kann gespannt sein, welche neuen Details das Oberlandesgericht Mecklenburg-Vorpommern ans Licht bringen wird.