Hotel Reutereiche wird zur Senioren-WG: Ein neuer Lebensraum entsteht!

Hotel „Reutereiche“ in Stavenhagen wird zur Seniorenwohngemeinschaft – Umwandlung nach Tag der offenen Tür vorgestellt.

Hotel „Reutereiche“ in Stavenhagen wird zur Seniorenwohngemeinschaft – Umwandlung nach Tag der offenen Tür vorgestellt.
Hotel „Reutereiche“ in Stavenhagen wird zur Seniorenwohngemeinschaft – Umwandlung nach Tag der offenen Tür vorgestellt.

Hotel Reutereiche wird zur Senioren-WG: Ein neuer Lebensraum entsteht!

Nach sechsmonatiger Schließung hat das Hotel „Reutereiche“ in Stavenhagen am vergangenen Wochenende wieder Gäste empfangen. Der Anlass? Ein Tag der offenen Tür, um die geplante Umwandlung des Hotels in eine Seniorenwohngemeinschaft vorzustellen. Die Philia Intensiv Brandenburg GmbH, unter der Leitung von Geschäftsführer Lutz Golz, plant die Übernahme des Hotels, was für die Region eine spannende Entwicklung darstellt. Nordkurier berichtet, dass während des Events fünf der insgesamt 68 Zimmer besichtigt werden konnten, die bereits mit Pflegebetten ausgestattet sind.

Die Philia Intensiv GmbH wurde 2019 in Prenzlau gegründet und hat inzwischen mehrere Pflegeeinrichtungen übernommen. Aktuell betreut das Unternehmen 63 Patienten in bestehenden Einrichtungen, und ein Umzug in das ehemalige Hotel ist in Planung. Golz beabsichtigt, das Hotel zu kaufen, was einen zweistelligen Millionenbetrag kosten wird. Warum dieser Schritt? Das hat viel mit den erwarteten gesetzlichen Änderungen zu tun, die künftig Mindestgrößen für Wohnräume von 14 Quadratmetern vorschreiben werden. Diese Pflicht bringt die bestehenden Einrichtungen unter Druck, da viele nicht die erforderlichen baulichen Standards erfüllen.

Baurechtliche Herausforderungen

Aktuell stehen noch einige baurechtliche Hürden vor der Umwandlung des Hotels. Das Verfahren dafür ist noch nicht abgeschlossen, da die Stadtvertreter den Änderungen des Bebauungsplans noch nicht zugestimmt haben. Ein Antrag auf Nutzungsänderung liegt bereits bei der Bauaufsichtsbehörde des Seenplatte-Landkreises vor, die vor einer Entscheidung die Meinung der Stadt Stavenhagen einholen möchte. Dennoch hofft man, dass die ersten Patienten im September umziehen können. Im Falle von Verzögerungen wird die Versorgung an den bisherigen Standorten fortgesetzt.

Ein weiterer Punkt, der in Stavenhagen Sorgen aufwirft, ist ein Rechtsstreit zwischen den Bewohnern der Wohnanlage „Am Wasserturm“ und dem Eigentümer über Untermietverträge. Diese Unsicherheiten tragen zur Verunsicherung unter den Anwohnern bei und werfen Fragen über die künftige Lebensqualität auf.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Heimmindestbauverordnung (HeimMindBauV) legt die baulichen Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime fest und gilt auf Bundesebene. Diese Vorschriften können je nach Bundesland unterschiedlich interpretiert und umgesetzt werden, was auch für Mecklenburg-Vorpommern gilt. So schreibt das Einrichtungenqualitätsgesetz (EQG M-V) einige Standards vor, die in neu geschaffenen Wohnformen berücksichtigt werden müssen. Dies könnte im Falle der neuen Seniorenwohngemeinschaft eine Herausforderung darstellen, die es zu meistern gilt. Nullbarriere beschreibt ausführlich die unterschiedlichen Bestimmungen in den Bundesländern, die auch hier relevant sind.

Die Umwandlung des „Reutereiche“ in eine Seniorenwohngemeinschaft könnte für viele ältere Menschen in der Region eine willkommene Lösung bieten. Es bleibt abzuwarten, ob alle geplanten Maßnahmen fristgerecht umgesetzt werden können und ob das neue Konzept den Bewohnern die nötige Lebensqualität bieten kann. Ein gutes Händchen bei der Planung scheint jedoch trotz der Herausforderungen erkennbar.