Sicherheitschef in Anklam: Freispruch sorgt für Aufregung nach Prügel-Attacke

Ein Sicherheitschef wird des schweren Angriffs und der Körperverletzung in Anklam beschuldigt. Freispruch des Amtsgerichts sorgt für Rechtsmittel.
Ein Sicherheitschef wird des schweren Angriffs und der Körperverletzung in Anklam beschuldigt. Freispruch des Amtsgerichts sorgt für Rechtsmittel. (Symbolbild/MMV)

Sicherheitschef in Anklam: Freispruch sorgt für Aufregung nach Prügel-Attacke

Anklam, Deutschland - In der kleinen Stadt Anklam sorgt ein Vorfall aus dem Jahr 2021 für Aufregung und heftige Diskussionen. Der 29-jährige Sicherheitschef eines Tanzlokals wird beschuldigt, einen 37-jährigen Mann mit einem kräftigen Faustschlag angegriffen zu haben, was dazu führte, dass dieser auf einem Auge nahezu blind ist. Die Sache wird jetzt ernst: Die Neubrandenburger Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen den Freispruch des Amtsgerichts Pasewalk eingelegt, nach dem der Angeklagte ohne Strafe davongekommen ist. SVZ berichtet, dass das Gericht den Freispruch damit begründet hat, dass es an Beweisen mangele und unklar sei, ob der Sicherheitschef in einer Notwehrsituation handelte.

Der Vorfall, der schließlich zu dieser gerichtlichen Auseinandersetzung führte, geschah am 21. November 2021 vor dem Tanzlokal. Zeugen berichteten, dass der Geschädigte mit seinen Freunden im Lokal war, als sie auf einen schwer verletzten Bekannten trafen, der angab, vom Angeklagten angegriffen worden zu sein. Bei der Rückkehr zur Disco kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen der Gruppe und den Sicherheitsleuten. Der Sicherheitschef, welcher den Schlag einräumte, behauptete, in Notwehr gehandelt zu haben.

Rechtliche Meinungsverschiedenheiten

Die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft forderten eine Freiheitsstrafe von ein Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte, sowie eine Geldauflage. Doch das Amtsgericht lehnte diese Forderungen ab, da es keine glaubwürdigen Zeugenaussagen gab, die die Notwehr-Behauptung des Angeklagten widerlegen konnten. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Grundlagen der Notwehr zu verstehen, die im deutschen Strafrecht tief verankert sind. Laut juraindividuell haben Notwehrhandlungen strenge Voraussetzungen: Ein gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff muss vorliegen, und die Verteidigung muss auch tatsächlich notwendig sein.

Um als Notwehr zu gelten, muss, wie in § 32 StGB festgehalten, ein rechtswidriger Angriff auf ein rechtlich geschütztes Gut erfolgen. Zudem muss der Betroffene in einer objektiv erforderlichen Weise reagieren – das bedeutet, die Handlung muss das mildeste Mittel zur Abwehr darstellen. Wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass die Verteidigung des Sicherheitschefs gerechtfertigt war, könnte dies weitreichende Folgen für den Geschädigten und dessen Schicksal haben.

Die Folgen der Auseinandersetzung

Leider ist die Situation für den Geschädigten des Angriffs alles andere als rosig. Er leidet seit dem Vorfall unter einer erheblichen Minderung seiner Lebensqualität, da er auf einem Auge nahezu blind ist und sein Gesundheitszustand sich voraussichtlich weiter verschlechtern wird. Das sind Schlagzeilen, die nicht nur rechtliche, sondern auch menschliche Aspekte beleuchten.

Die Entscheidung darüber, ob das Urteil des Amtsgerichts angefochten wird, hängt nun von der schriftlichen Urteilsbegründung ab. Es bleibt abzuwarten, wie die weiteren rechtlichen Schritte aussehen werden und ob das Thema Notwehr noch einmal intensiv beleuchtet wird. Schließlich handeln nicht nur die Strafverfolgungsbehörden, sondern auch die Bürger der Stadt Anklam, die sich mit den Konsequenzen dieser Auseinandersetzung auseinandersetzen müssen.

Die Diskussion um das von der Staatsanwaltschaft angefochtene Urteil in Anklam zeigt auf, wie heikel die Thematik der Notwehr im deutschen Rechtssystem ist. juraforum weist darauf hin, dass auch fehlende Beweise für eine Notwehrhandlung nicht zwingend zu einer Verurteilung führen, da die subjektiven Kenntnisse des Täters über seine Verteidigungssituation zentral sind.

Details
OrtAnklam, Deutschland
Quellen