Neue Bestattungsformen: Friedhofsgebühren in Altentreptow steigen!

Die Stadtvertretung Gadebusch beschließt neue Friedhofsgebühren und Bestattungsformen, um dem Wandel der Bestattungskultur gerecht zu werden.
Die Stadtvertretung Gadebusch beschließt neue Friedhofsgebühren und Bestattungsformen, um dem Wandel der Bestattungskultur gerecht zu werden. (Symbolbild/MMV)

Neue Bestattungsformen: Friedhofsgebühren in Altentreptow steigen!

Gadebusch, Deutschland - In den letzten Tagen wurde in den Städten Altentreptow und Rosemarsow eine bedeutende Entscheidung getroffen: Die Stadtvertretung hat einstimmig eine Erhöhung der Friedhofsgebühren sowie die Einführung einer neuen Bestattungsform beschlossen. Diese Veränderungen sind notwendig geworden, um dem Wandel der Bestattungskultur Rechnung zu tragen und die neue Preisgestaltung entsprechend anzupassen. Laut Nordkurier war die letzte Überarbeitung der Gebührensatzung bereits im Jahr 2021.

Die neue Bestattungsform, die mit der Erhöhung der Gebühren einhergeht, reflektiert einen Trend zu individuellen und parkähnlichen Friedhofsgestaltungen. Die Erdbestattungen nehmen ab, während die Beliebtheit von Stelengräbern und anderen einzigartigen Bestattungsformen steigt. So gibt es jetzt die Möglichkeit, eine private Stele mit Begleitgrün zu setzen, was den Friedhofsplatz noch einladender und persönlicher macht.

Neue Gebührenstruktur und ihre Hintergründe

Die Anpassungen der Friedhofsgebühren sind vielfältig. Für ein Kinderwahlgrab, das eine Ruhezeit von 15 Jahren hat, müssen Angehörige nun 908,00 € zahlen. Ein Wahlgrab für 30 Jahre behält den Preis von 900,00 € bei, während die Gebühren für ein Urnenwahlgrab auf 663,00 € angestiegen sind (bisher 489,41 €). Damit wird deutlich, dass die Preise für Beisetzungen nicht nur von der Grabart, sondern auch von der Ruhezeit und der Lage im Friedhof abhängen. Laut bestattungen.de kann die Wahl der Grabstätte die Gebührenhöhe erheblich beeinflussen, wobei Wahlgräber in der Regel teurer sind als anonyme Urnengräber.

Im Detail ergeben sich folgende neue Gebühren für diverse Bestattungsarten:

  • Kinderwahlgrab (15 Jahre): 908,00 €
  • Wahlgrab (30 Jahre): 900,00 € (keine Erhöhung)
  • Urnenwahlgrab (20 Jahre): 663,00 € (von 489,41 €)
  • Anonyme Urnengrabstätte (20 Jahre): 676,00 €
  • Erdgemeinschaftsgrab (30 Jahre): 3986,00 €
  • Urnengemeinschaftsgrab (20 Jahre): 903,00 € (von 627,38 €)
  • Pflegevereinfachte Erdgrabstätte (30 Jahre): 2843,00 €
  • Pflegevereinfachte Urnengrabstätte (20 Jahre): 1281,00 €
  • Stellplatz in der Urnenkammer (20 Jahre): 842,00 €
  • Private Stele mit Begleitgrün: 1211,00 €

Kosten und Unterstützungsmöglichkeiten

Wie am-lebensende.de berichtet, stellen Friedhofsgebühren eine große finanzielle Belastung für Hinterbliebene dar. Sie sind eine zentrale Kostenposition nach einem Todesfall und können variieren, abhängig von der Stadt, dem gewählten Friedhofstyp und der Grabform. Es ist wichtig zu beachten, dass auch die Erben für diese Kosten haften, selbst wenn der Nachlass nicht ausreicht.

Zusätzliche Gebühren, etwa für vorzeitige Kündigungen oder das Einebnen von Gräbern, sind ebenfalls gestiegen. Angehörige sollten sich bewusst sein, dass es auch finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten gibt, die beim Sozialamt beantragt werden können, falls die Erben nicht leistungsfähig sind.

Insgesamt spiegeln die neuen Gebühren und Möglichkeiten auf den Friedhöfen von Altentreptow und Rosemarsow nicht nur den aktuellen Trend zu individuellen Bestattungen wider, sondern fordern auch eine aktive Auseinandersetzung mit den damit verbundenen Kosten. Die Friedhofskultur entwickelt sich weiter, und es bleibt abzuwarten, wie die Bürger darauf reagieren werden.

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OrtGadebusch, Deutschland
Quellen