Teterow plant: Kommunaler Ordnungsdienst soll mit Pfefferspray ausgerüstet werden

Teterow plant den Einsatz von Pfefferspray im Kommunalen Ordnungsdienst zur Verbesserung der Sicherheit und Mitarbeiterschutz.
Teterow plant den Einsatz von Pfefferspray im Kommunalen Ordnungsdienst zur Verbesserung der Sicherheit und Mitarbeiterschutz. (Symbolbild/MMV)

Teterow plant: Kommunaler Ordnungsdienst soll mit Pfefferspray ausgerüstet werden

Teterow, Deutschland - In der Stadt Teterow bahnt sich eine interessante Entscheidung an: Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) soll mit Reizstoffsprühgeräten ausgestattet werden. Das Ziel dahinter ist klar: Die Mitarbeitenden sollen besser geschützt werden und in Konfliktsituationen eine Möglichkeit haben, sich zur Wehr zu setzen. Wie nordkurier berichtet, schlägt die CDU-Fraktion diese Maßnahme vor und findet dabei Unterstützung von anderen Stadtvertretern. Die Stadtverwaltung hat bereits Informationen beim Innenministerium sowie der Waffenbehörde des Landkreises Rostock eingeholt, um den Einsatz der Reizstoffsprühgeräte rechtssicher zu gestalten.

Was benötigt man, um solche Geräte nutzen zu dürfen? Die Ordnungshüter müssen lediglich einen Kleinen Waffenschein vorweisen. Dieser wird leicht erteilt, ohne dass eine Sachkunde- oder Bedürfnisprüfung erforderlich ist, was den Zugang zu den Reizstoffsprühgeräten erheblich erleichtert. KOD-Mitarbeiter dürfen zwar schon jetzt Tierabwehrsprays nutzen, jedoch ist der Einsatz gegen Menschen noch nicht gestattet.

Schulung und rechtliche Fragen

Wie sieht es mit der Schulung aus? Geplant ist, dass die Mitarbeitenden im Umgang mit den neuen Geräten geschult werden. Zudem sollen Erste-Hilfe-Maßnahmen Teil des Programms werden. Die Stadt verfolgt damit das Ziel, dass das Verständnis bei den Mitarbeitenden für die klare Handhabung und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Reizstoffsprühgeräte gefestigt wird. Klärungen darüber, in welchen Situationen der Einsatz sinnvoll und erlaubt ist, erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Kreisordnungsamt.

Wichtige Aspekte sind auch die finanziellen Kosten, die für die Stadt anfallen. Der Kleine Waffenschein schlägt mit 70 Euro zu Buche, alle drei Jahre sind für den Eignungstest weitere 35 Euro notwendig, und ungefähr 100 Euro müssen für das Gerät eingeplant werden. Die genaue Art des Reizgases, das verwendet werden soll, ist derzeit noch unklar.

Rechtliche Grundlagen und Gefahren

Doch was gilt an sich für den Einsatz von Pfefferspray? Laut dem Anwalt-Suchservice darf Pfefferspray nur zur Selbstverteidigung verwendet werden, wenn eine akute Gefahr besteht. Wer das Spray gegen Menschen einsetzt, benötigt ein Tierabwehrspray mit entsprechender Kennzeichnung. Ansonsten ist dies rechtswidrig und kann als Einsatz einer verbotenen Waffe gewertet werden.

Ein besonders kritischer Punkt ist der mögliche Missbrauch: Die Anwendung von Pfefferspray kann zu gefährlicher Körperverletzung führen. Dies zieht nicht nur Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich, sondern auch ernsthafte gesundheitliche Schäden. Besonders bei empfindlichen Personen, wie Asthmatikern, kann der Einsatz von Reizgas lebensbedrohlich sein.

Für die Mitarbeitenden des KOD bringt die Erlaubnis, Pfefferspray zu nutzen, sowohl mögliche Vorteile als auch Risiken mit sich. Es bleibt abzuwarten, wie diese neue Maßnahme in der Praxis umgesetzt wird und ob sie dazu beiträgt, die Sicherheit in Teterow zu erhöhen. Die Stadtverwaltung ist dazu in engem Austausch mit der Polizei, um einen rechtssicheren Einsatz der Geräte zu gewährleisten.

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OrtTeterow, Deutschland
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