Kurtaxen-Reform an der Müritz: Hotelchefin jubelt über neue Regeln!

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Waren (Müritz) reformiert Kurabgabe: Preissenkung und neue Regelungen ab April 2026. Stadtvertretung entscheidet am 3. Dezember.

Waren (Müritz) reformiert Kurabgabe: Preissenkung und neue Regelungen ab April 2026. Stadtvertretung entscheidet am 3. Dezember.
Waren (Müritz) reformiert Kurabgabe: Preissenkung und neue Regelungen ab April 2026. Stadtvertretung entscheidet am 3. Dezember.

Kurtaxen-Reform an der Müritz: Hotelchefin jubelt über neue Regeln!

In Waren an der Müritz tut sich etwas Spannendes: Die Stadtverwaltung hat offenbar konkrete Pläne für eine Reform der Kurabgabe entwickelt. Ab April 2026 könnte sich einiges verändern, was sowohl für die Gäste als auch die Hoteliers neue Perspektiven eröffnet. Dies geht aus den aktuellen Ankündigungen hervor, die am 8. November 2025 publik gemacht wurden.

An- und Abreisetag sollen künftig als ein einziger Tag behandelt werden. Das bedeutet, dass Übernachtungsgäste künftig weniger in die Tasche greifen müssen. In der Hauptsaison wird die Kurtaxe für diese Gäste von 2,70 Euro auf 2,50 Euro gesenkt. Auch die Tagesgäste dürfen sich über Erleichterungen freuen: Ihre Abgabe sinkt in der Hauptsaison von 1,80 Euro auf 1,50 Euro. In der Nebensaison bleibt die Kurtaxe für Übernachtungsgäste unverändert bei 2 Euro, jedoch wird die Tagesabgabe von 1,30 Euro auf 1 Euro reduziert.

Positive Resonanz der Hoteliers

Katja Jedwillat, Hotelchefin und Vorsitzende der Waren Müritz Hotelgemeinschaft, ist angetan von den neuen Plänen. Die Inhaberin des Altstadthotels „Goldene Kugel“ bestätigt, dass die vorherige Erhöhung der Kurtaxe im Jahr 2023 deutlich auf Unmut bei den Gästen gestoßen ist. „Wir haben hier ein gutes Händchen bewiesen“, erklärt sie und verweist darauf, dass die Stadtverwaltung die Hoteliers frühzeitig in die Überlegungen einbezogen hat. Auch der Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte zeigt sich überzeugt von der Notwendigkeit dieser Maßnahmen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die elektronische Übermittlung der Abgabedaten für Vermieter mit mehr als acht Betten, die in Zukunft verpflichtend wird. Viele Hotelbetreiber nutzen bereits jetzt digitale Meldesysteme, was die Handhabung zusätzlich erleichtert.

Gerichtsurteil stärkt die Reform

Ein kürzlich getroffener Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Greifswald, der festlegt, dass An- und Abreisetag nicht getrennt berechnet werden müssen, hat als Katalysator für diese Reform gewirkt. Die Stadtvertretung von Waren wird am 3. Dezember über die Vorschläge entscheiden. Ein Schritt, den sowohl die Stadtverwaltung als auch die Hoteliers mit Spannung erwarten.

Eine Sache ist klar: Die Bemühungen der Stadtverwaltung könnten einen positiven Wandel im Tourismussektor herbeiführen. Bleibt abzuwarten, wie die Gäste auf die neuen Regeln reagieren werden und ob der Tourismus somit weiter an Fahrt aufnehmen kann.