Mecklenburg-Vorpommern: Reform des Abtreibungsrechts im Fokus!
Mecklenburg-Vorpommern plant Reform des Paragrafen 218, um Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren und Frauenrechte zu stärken.

Mecklenburg-Vorpommern: Reform des Abtreibungsrechts im Fokus!
Die Diskussion um das Thema Schwangerschaftsabbruch hat in Deutschland neue Dynamik gewonnen. In Mecklenburg-Vorpommern plant das Justizministerium eine Reform des umstrittenen Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch, um Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren. Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) ist klar: Die aktuelle Rechtslage ist ein Rückschritt in der Selbstbestimmung für Frauen in Ostdeutschland. Im Gegensatz dazu war in der DDR ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten ohne weitere Begründung zulässig.
Bundesweit sind Schwangerschaftsabbrüche, auch medizinisch als abruptio gravitadis bezeichnet, grundsätzlich rechtswidrig. Der Abbruch ist jedoch innerhalb der ersten zwölf Wochen nach einer Schwangerschaftskonfliktberatung straffrei. Dies hat aber einen faden Beigeschmack, da der Paragraf 218 dennoch die Möglichkeit von Haftstrafen vorsieht, was viele als unwürdigen Zustand empfinden. Anlässlich der Justizministerkonferenz in Leipzig erklärt Bernhardt, dass die Strafbarkeit von Abtreibungen der Würde und Selbstbestimmung der Frau widerspricht. Hier zeigt sich ein klarer Handlungsbedarf.
Aktuelle Entwicklungen und Meinungen
Ein Expertenbericht hat die Diskussion um eine Reform neu entfacht, und auch die Ministerinnen und Minister für Frauen und Gleichstellung haben sich 2024 für eine Änderung des Abtreibungsrechts ausgesprochen. Dabei war bereits ein Gesetzentwurf der vorherigen Bundesregierung zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in der Schublade geblieben und nie umgesetzt worden. Die gegenwärtige schwarz-rote Bundesregierung plant hingegen keine Liberalisierung des Abtreibungsrechts, die SPD zeigt sich jedoch offen für Reformen.
Auf der anderen Seite hält die Union an der bestehenden Rechtslage fest, was die Debatte zusätzlich anheizt. Organisationen wie Pro familia fordern, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht ins Strafgesetzbuch gehören sollten. Sie plädieren für eine außerstrafrechtliche Regelung. Auch Donum vitae unterstreicht die Bedeutung der Entscheidungshoheit der Frauen, während gleichzeitig die Rechte des ungeborenen Kindes beachtet werden müssen.
Statistiken rund um Abtreibungen
Ein Blick auf die Zahlen verdeutlicht die Situation in Deutschland: Im Jahr 2022 wurden knapp 104.000 Abtreibungen registriert. Diese Zahl ist bemerkenswert, da die Tendenz in den letzten zwei Jahrzehnten eher rückläufig war. Dies könnte auch mit den etwa 739.000 Geburten gleichen Jahres in Verbindung stehen. Auffällig ist, dass der Großteil der Abtreibungen bei Frauen im Alter von 30 bis 35 Jahren durchgeführt wird, und über 58 Prozent davon bei unverheirateten Frauen.
- Abtreibungen sind unter bestimmten Bedingungen straffrei, dazu gehören:
- Beratung in einer Schwangerschaftskonfliktstelle
- Dreitägige Bedenkfrist
- Medizinische Indikationen oder Sexualdelikte
Die häufigste Methode ist die Vakuumaspiration, während der Großteil der Eingriffe in gynäkologischen Praxen vorgenommen wird. Trotz dieser Regelungen bleibt das Thema in Mecklenburg-Vorpommern und deutschlandweit ein heiß diskutiertes Pflaster, nicht zuletzt aufgrund der ungleichen Verhältnisse in Ost- und Westdeutschland.
Es bleibt zu hoffen, dass die anstehenden Reformen zu einer fairen und gerechten Lösung führen, die sowohl die Rechte der Frauen als auch die Belange des ungeborenen Lebens in den Mittelpunkt stellt. Auch wenn Frankreich einen Schritt weitergeht und das Recht auf Abtreibung in die Verfassung aufnimmt, bleibt Mecklenburg-Vorpommern bei diesem Thema bis auf Weiteres auf einem schwierigen Weg.