Schwere Folgen für Cabrio-Fahrer: Staatsanwaltschaft legt Berufung ein!

Ein Unternehmer wurde in Prora, Rügen, verurteilt, nachdem er einen Jungen angefahren hatte. Staatsanwaltschaft legt Berufung ein.
Ein Unternehmer wurde in Prora, Rügen, verurteilt, nachdem er einen Jungen angefahren hatte. Staatsanwaltschaft legt Berufung ein. (Symbolbild/MMV)

Schwere Folgen für Cabrio-Fahrer: Staatsanwaltschaft legt Berufung ein!

Prora, Deutschland - In einem folgenschweren Fall in Prora, der sich im August 2024 ereignet hat, wurde ein 47-jähriger Unternehmer von einem Amtsgericht in Bergen verurteilt, nachdem er einen 13-jährigen Jungen angefahren und schwer verletzt hatte. Die Richter verhängten eine Geldstrafe von 12.000 Euro sowie einen Führerscheinentzug für 18 Monate. Doch die Staatsanwaltschaft Stralsund ist mit diesem Urteil nicht einverstanden und hat nun Berufung eingelegt, um ein höheres Strafmaß zu erreichen. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert, wie Ostsee-Zeitung berichtet.

Der Fall dreht sich um einen schweren Verkehrsunfall, bei dem der Junge aus Bremen während einer Klassenfahrt mit seinen Mitschülern auf dem Weg zu einem Supermarkt war. Berichten zufolge habe der Junge Faxen gemacht und dem Cabriofahrer den Mittelfinger gezeigt, was möglicherweise zu dem Vorfall führte. Zeugen berichteten, dass der Fahrer mit einer gezielten Lenkbewegung auf den Jungen zugefahren sei, bevor er flüchtete. Es ist jedoch anzumerken, dass das Gericht nicht genügend Hinweise auf Vorsatz fand und der Angeklagte bestritt, den Jungen absichtlich angefahren zu haben.

Schwere Verletzungen und Folgen für den Angeklagten

Der 13-Jährige erlitt durch den Zusammenstoß ein Schädelhirntrauma, ein Bauchtrauma sowie mehrere Wunden. Er konnte jedoch aufstehen und zu seiner Jugendherberge zurückkehren, obwohl die Verletzungen erheblich waren. Der Fahrer des Cabrios, der nach dem Vorfall zunächst unerkannt blieb, wurde schließlich am 5. September 2024 entdeckt, als die Polizei das Auto auf seinem Betriebsgelände fand – versteckt in einer Garage und schwer beschädigt an der Windschutzscheibe, so berichtet der NDR.

Der Angeklagte selbst bleibt vor Gericht weitgehend schweigsam. Sein Sohn sagte aus, dass der Vater nicht abrupt gewendet habe, sondern wegen eines vergessenen Schlüssels intervenierte. Dies trug jedoch nicht zur Entlastung des Angeklagten bei, da er bereits wegen fahrlässiger Körperverletzung und Fahrerflucht verurteilt wurde. Gemäß § 229 StGB kann fahrlässige Körperverletzung, wie sie in diesem Fall vorlag, mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden. Die Voraussetzungen für die Strafe wurden hier durch die Gesundheitsschädigung des Jungen offensichtlich erfüllt, wie auch die rechtlichen Grundlagen zeigen.

Der Weg vor Gericht

Der Prozess, der nun beim Landgericht Stralsund fortgesetzt wird, wird voraussichtlich in drei Monaten weitergeführt. Angesichts der ernsten Vorwürfe – darunter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und gefährliche Körperverletzung – bleibt abzuwarten, wie die nächsten Schritte im Fall des Cabriofahrers aussehen werden. Die Staatsanwaltschaft sieht sich durch ihre Entscheidung, Berufung einzulegen, in der Pflicht, eine angemessene Strafe für das Verhalten des Angeklagten zu fordern, das laut Berichten als unverantwortlich und gefährlich beschrieben wird.

Diese tragic Entwicklungen scheinen die Gemüter in der Region zu erregen und dienen als Erinnerung an die Verantwortung, die jeder Verkehrsteilnehmer tragen muss.

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OrtProra, Deutschland
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