Verborgene Wahlplakate: Stadtbild gestört – Wer bleibt am Ende stehen?

Löcknitz sieht Wahlplakate, die nach Frist abgebaut werden müssen. Verstöße drohen Bußgelder und rechtliche Folgen.
Löcknitz sieht Wahlplakate, die nach Frist abgebaut werden müssen. Verstöße drohen Bußgelder und rechtliche Folgen. (Symbolbild/MMV)

Verborgene Wahlplakate: Stadtbild gestört – Wer bleibt am Ende stehen?

Löcknitz, Deutschland - Eine frische Brise weht durch die Stadt Greifswald, aber die Wahlplakate, die die Straßen zieren, vermitteln nicht unbedingt den Eindruck von Aufbruchstimmung. Wie der Nordkurier berichtet, sind noch immer Wahlplakate in der Stadt präsent, die längst hätten abgebaut werden sollen. Insbesondere das beschädigte Plakat von Erik von Malottki bleibt unberührt, während Inken Arndts Plakat, das Siegerin der Wahl, intakt bleibt. Während die CDU ihre Plakate ordnungsgemäß abgebaut hat, scheinen die SPD und die AfD sich nicht an die Fristen zu halten.

Danilo Futh, der Leitende Verwaltungsbeamte, hat bereits Klage erhoben und kündigte an, eine erneute schriftliche Aufforderung zur Plakatentfernung zu versenden. Damit könnten die Parteien, die die Fristen nicht einhalten, nicht nur auf die Gefahr einer Ersatzvornahme, bei der Dritte auf Kosten der Parteien die Plakate abnehmen, sondern auch auf ein Bußgeld von 300 Euro gefasst sein. Laut der Allgemeinverfügung müssen sämtliche Wahlplakate spätestens 14 Tage nach der Wahl entfernt werden, andernfalls erfüllen die Verantwortlichen die Auflagen des Straßen- und Wegegesetzes von Mecklenburg-Vorpommern nicht.

Ein unliebsames Stadtbild

Der Bürger Karl-Heinz Endruweit aus Penkun äußerte sich kritsch über die verbliebenen Wahlplakate. Diese beeinträchtigen nicht nur das Stadtbild, sondern engen zunehmend auch die Fußwege ein. Es ist oft der Fall, dass ein bis zwei Parteien die Fristen zur Plakatentfernung nicht einhalten, was für die Anwohner eine erhebliche Einschränkung darstellt.

Im Gegensatz dazu ist es nur bei einer fehlerhaften oder vorzeitigen Anbringung von Plakaten an öffentlichen Stellen, wie beispielsweise Rathäusern und Schulen, zu Bußgeldern gekommen. Die rechtliche Regelung zur politischen Plakatwerbung ist durch Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes verankert, der das Recht auf freie Meinungsäußerung garantiert. Doch auch bei Wahlwerbung gibt es Grenzen: beleidigende Inhalte oder Volksverhetzung sind rigoros untersagt, wie anwaltauskunft.de feststellt.

Wahlwerbung im Fokus

Wahlwerbung ist ein fester Bestandteil des demokratischen Prozesses. Sie spielt eine wichtige Rolle dabei, Wählermeinungen zu beeinflussen, sei es durch Plakate, TV-Spots oder soziale Medien. Politische Werbung genießt durch die Meinungsfreiheit hohen Schutz, aber nur solange sie nicht gegen geltendes Recht verstößt. Laut anwalt.de sind Aufrufe zu Gewalt oder falsche Darstellungen von politischen Gegnern einige der Faktoren, die Wahlwerbung verabschieden können.

Die Bestimmungen zur Anbringung und Entfernung von Wahlplakaten sind also nicht nur eine Form der Ordnung, sondern reflektieren auch die Rechte und Pflichten der Parteien und Wähler gleichermaßen. In Greifswald sieht man aktuell, wie wichtig es ist, die gesetzlichen Regelungen nicht nur zu kennen, sondern auch konsequent einzuhalten, um das Stadtbild nicht unnötig zu belasten und die Mitbürger:innen nicht über Gebühr zu stören.

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OrtLöcknitz, Deutschland
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