Einspruchswelle schlägt hohe Wellen: Grundsteuer in Sachsen auf der Kippe!

Penkun: Eigentümer in Mecklenburg-Vorpommern kämpfen mit zahlreichen Widersprüchen gegen die neue Grundsteuerregelung.
Penkun: Eigentümer in Mecklenburg-Vorpommern kämpfen mit zahlreichen Widersprüchen gegen die neue Grundsteuerregelung. (Symbolbild/MMV)

Einspruchswelle schlägt hohe Wellen: Grundsteuer in Sachsen auf der Kippe!

Penkun, Deutschland - In Mecklenburg-Vorpommern brodelt die Stimmung unter den Grundstückseigentümern: Über 100.000 Einsprüche wurden gegen die Wertermittlung der Finanzämter eingelegt, wobei die Neuregelungen der Grundsteuer für mächtigen Diskussionsstoff sorgen. In der Region haben alleine etwa 13.400 Widersprüche bereits den Weg zu den zuständigen Behörden gefunden, wie der Nordkurier berichtet. Die Forderungen nach unterschiedlichen Bewertungen für bebaute und unbebaute Flächen werden immer lauter, während die Eigentümer auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs warten, die im kommenden Jahr erwartet wird.

Eine dieser betroffenen Stimmen gehört Rüdiger Bartel, der seit 22 Jahren in Büssow, nahe Penkun, lebt. Auf seinem Grundstück von 4.700 Quadratmetern sind etwa drei Viertel unbebaut. Auf diesen Flächen, die als Garten und Wiese genutzt werden, darf er nicht bauen. Dennoch sieht das Finanzamt sein Grundstück als baureif an und bewertet es mit einem Bodenrichtwert von satten 12 Euro pro Quadratmeter. Zum Vergleich: Acker- und Forstflächen in der Region bringen lediglich zwischen 50 Cent und 2 Euro pro Quadratmeter. Bartel hat daher seinen Grundsteuerbescheid angefochten, da er die pauschale Wertberechnung als ungerecht empfindet.

Die Hintergründe der aktuellen Grundsteuerreform liegen in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das die alte Regelung für verfassungswidrig erklärte. Die veralteten Einheitswerte, die bis in die 1930er Jahre zurückreichen, mussten dringend überarbeitet werden. Bislang wurden rund 240.000 Bescheide in Mecklenburg-Vorpommern erstellt, die den neuen Berechnungen zugrunde liegen. Das Bundesfinanzministerium hat klare Vorgaben gemacht. So soll das neue Grundsteuer-Bundesmodell Faktoren wie das Alter der Gebäude, Mietniveaustufen und Bodenrichtwerte berücksichtigen, jedoch kritisieren viele die Ungenauigkeit dieser Werte und die mangelnde Transparenz bei deren Erhebung.

Rechtliche Unsicherheiten und Wiedersprüche

Auch der Eigentümerverband „Haus & Grund“ und der Bund der Steuerzahler sind nicht gerade begeistert von der neuen Regelung und haben bereits Musterklagen in Vorbereitung. Sie kritisieren, dass die Ermittlung der Grundsteuerwerte wenig transparent ist und die angenommenen Kaltmieten fiktiv erscheinen. Selbst ein Rechtsgutachten von Professor Gregor Kirchhof, das die Ungenauigkeit der Bodenrichtwerte thematisiert, könnte die rechtlichen Auseinandersetzungen weiter anheizen.

Natürlich haben Grundstückseigentümer das Recht, Einspruch einzulegen, wenn sie der Meinung sind, dass der Wert ihrer Immobilie um mindestens 40 Prozent niedriger ist als die Einschätzung des Finanzamtes. Jedoch müssen sie dafür ihre eigenen Gutachten vorlegen. Ein anderes zentrales Thema ist die Frist, die den Empfängern der Bescheide gesetzt wurde: Sie hatten vier Wochen Zeit, um ihre Widersprüche einzulegen — eine Herausforderung, die viele vor eine finanzielle und rechtliche Zwickmühle stellt.

Erinnerungsschreiben und weitere Maßnahmen

Um möglichen Versäumnissen vorzubeugen, plant das Ministerium den Versand von „Erinnerungsschreiben“ an Steuerpflichtige, die ihre Angaben bisher nicht gemacht haben. Die ersten Schreiben sollen noch Ende des Monats auf die Reise gehen und enthalten sowohl Aufforderungen zur Erklärung als auch Informationen zu möglichen Folgen. Im ganzen Land haben übrigens über 80 Prozent der Eigentümer bereits die geforderten Angaben gemacht, was zeigt, dass das Anliegen ernst genommen wird.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Grundsteuerreform weiterhin für ordentlich Zündstoff sorgt. Finanzminister Heiko Geue (SPD) sieht die Situation gelassen und hält am Bundesmodell fest, trotz der massiven Kritik. Seine Argumentation beschränkt sich darauf, dass es ein normales Verfahren im Steuerrecht sei. Dennoch bleibt die Herausforderung bestehen, eine rechtssichere Lösung zu finden, die sowohl den Interessen der Kommunen als auch der Grundstückseigentümer gerecht wird. Ein Drahtseilakt, der noch einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte.

Details
OrtPenkun, Deutschland
Quellen