Neue Grundsteuerbescheide in Parchim: Was Sie wissen müssen!

Neue Grundsteuerbescheide in Parchim: Was Sie wissen müssen!
Parchim, Deutschland - Die Stadt Parchim steht in den Startlöchern für die Einführung der neuen Grundsteuerbescheide, die im Rahmen der bundesweiten Grundsteuerreform ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten. Dies bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger, dass sie in den kommenden Wochen mit neuen Bescheiden rechnen können. Der Versand ist für den Zeitraum zwischen dem 26. Juni und dem 13. Juli 2025 geplant, um die Vorgaben der Reform fristgerecht umzusetzen, wie der Nordkurier berichtet.
Die Notwendigkeit zur Reform kam 2018, als das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltenden Regelungen für verfassungswidrig erklärte. Die Gerichte stellten fest, dass der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung vornehmen musste, da die bisherige Einheitsbewertung zu Ungleichbehandlungen führte. Diese Bewertung, basierend auf den Wertverhältnissen von 1964, war nicht mehr zeitgemäß, da sie die Realität der Grundstückswerte nicht mehr widerspiegelte, wie der Bundesverfassungsgericht feststellte.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten somit neue Hebesätze für Parchim: So werden etwa für die Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftliches Vermögen betrifft, 322 Prozent und für die Grundsteuer B, die sowohl bebautes als auch unbebautes Grundvermögen umfasst, 572 Prozent veranschlagt. Auch die Gewerbesteuer wurde auf 390 Prozent festgelegt. Diese Werte wurden in einer Sitzung der Stadtvertretung beschlossen und basieren auf digitalen Messbescheiden, die die Stadtverwaltung erstellt hat.
Beratung vor Ort
Um den Parchimern bei den neuen Regelungen zur Seite zu stehen, bietet die Stadt umfassende Beratungen im Rathaus an. Die Bürger können sich montags, dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr sowie dienstags von 13.30 bis 17 Uhr und donnerstags von 13.30 bis 16.30 Uhr an die Ansprechpartner wenden. Auch telefonische Sprechzeiten sind eingerichtet: Montags von 13.30 bis 15 Uhr, mittwochs von 9 bis 12 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr.
Für alle bisherigen Grundsteuerbescheide gilt, dass diese zum 31. Dezember 2024 aufgehoben werden. Bis die neuen Bescheide eintreffen, sind keine Vorauszahlungen für das Jahr 2025 erforderlich; die Stadt empfiehlt, Daueraufträge gegebenenfalls zu kündigen. Zahlungen, die für 2025 bereits geleistet wurden, werden nicht angenommen und umgehend zurückgegeben. Auch die Besteuerung bei Gebäuden auf fremdem Grund wechselt ab 2025 vom Nutzer auf den Eigentümer, was vor allem Nutzern von Garagen oder Kleingärten zugutekommt.
Die Stadt Parchim hat mit dieser Reform nicht nur einen Schritt in Richtung Gleichbehandlung und Aktualisierung des Steuersystems gemacht, sondern zeigt auch, dass sie die Anliegen ihrer Bürger ernst nimmt. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Steueramts jederzeit per E-Mail zur Verfügung. Die Stadt setzt auf Transparenz und Kundenorientierung, um die bevorstehenden Veränderungen für alle Bürger verständlich zu machen.
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Ort | Parchim, Deutschland |
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