Soziale Leistungen in LUP: Proteste wegen neuer Haushaltsordnung!
Landkreis Ludwigslust-Parchim plant Umstrukturierungen bei sozialen Leistungen aufgrund steigender Kosten und gesetzlicher Änderungen.

Soziale Leistungen in LUP: Proteste wegen neuer Haushaltsordnung!
Im Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP) stehen wichtige Veränderungen an, die die sozialen Leistungen betreffen. Wie nordkurier.de berichtet, gibt es aufgrund erheblicher Mehrkosten durch tarifliche Gehaltsanpassungen und die geplanten Änderungen im Haushaltsbegleitgesetz Handlungsbedarf. Das Gesetz zielt darauf ab, die Verwendung von Steuergeldern klarer zu dokumentieren und den sozialen Bereich effizienter zu gestalten.
Ein besonders kontroverses Thema ist die geplante Umstellung bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Geht es nach den neuen Regelungen, soll die Unterstützung nicht mehr individuell, sondern nach einem Katalog klassifizierter Behinderungen gewährt werden. Diese Methode stößt auf Widerstand von Behindertenverbänden und sozialen Einrichtungen, die argumentieren, dass Diagnosen oft nicht den individuellen Unterstützungsbedarf widerspiegeln.
Finanzielle Herausforderungen
Die Eingliederungshilfe, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, bleibt eine kommunale Pflichtaufgabe. Die Hilfen werden beim Landkreis beantragt und ausgezahlt, wobei teilweise auch Refinanzierungen durch das Land, den Bund oder die Kranken- und Pflegekassen möglich sind. Doch die steigenden Pflegekosten und die alternde Bevölkerung setzen die Haushaltspläne zusätzlich unter Druck. Räume für freiwillige Leistungen, wie die Unterstützung von Beratungsstellen, könnten aufgrund dieser finanziellen Belastungen enger werden.
Die Pflegesatzverhandlungen zwischen den Trägern und den Kassen sind noch nicht abgeschlossen, und Experten erwarten, dass die Kosten für Pflegebedürftige weiter steigen werden. Dies könnte den Landkreis zwingen, sich auf eine angespannte Haushaltslage vorzubereiten, wie sagt man so schön, “da liegt was an”.
Sozialhilfe im Überblick
Aber was bedeutet das konkret für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis? Um die soziale Hilfe besser nachvollziehen zu können, lohnt sich ein Blick auf die gesetzlichen Grundlagen, wie sie im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) festgelegt sind. Dies regelt Leistungen für verschiedene persönliche Situationen und Lebenslagen, insbesondere die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Personen, die finanziell hilfebedürftig sind und nicht erwerbsfähig, haben Anspruch auf diese Unterstützung.
Erwerbsfähige Personen können, sofern sie bedürftig sind, Bürgergeld beantragen. Dieses trat am 1. Januar 2023 in Kraft und ersetzt die bisherige Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zudem regelt das SGB XII die Hilfen zur Gesundheit für nicht krankenversicherte Leistungsberechtigte, die durch Sozialhilfeträger finanziert werden.
Ebenfalls von Bedeutung ist die Hilfe zur Pflege, die es pflegebedürftigen Personen ermöglicht, Unterstützung zu erhalten, wenn die Kosten nicht vollständig von der Pflegeversicherung gedeckt sind. Auch ehemals selbstfinanzierende Personen können in finanzieller Notlage Unterstützung beantragen. In engerem Sinne hilft das SGB XII auch Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, etwa durch persönliche Betreuung und Hilfestellungen bei der Integration in die Gesellschaft.
Für den Landkreis LUP bietet sich möglicherweise eine kleine Hoffnung durch geplante Zuschüsse im Haushaltsbeschluss, der im kommenden Kreistag im Dezember diskutiert wird. Auch wenn LUP zu den finanzstarken Kreisen in Mecklenburg-Vorpommern zählt, sind die Perspektiven auf knappe Kassen durch steigende Pflegekosten und notwendige strukturelle Anpassungen nicht zu unterschätzen.