Meinungsfreiheit oder Volksverhetzung? Rassistische Parolen in Demmin

Auf einem Stadtfest in Demmin beschworen Gäste ausländerfeindliche Parolen. Der Artikel beleuchtet Meinungsfreiheit und ihre Grenzen.
Auf einem Stadtfest in Demmin beschworen Gäste ausländerfeindliche Parolen. Der Artikel beleuchtet Meinungsfreiheit und ihre Grenzen. (Symbolbild/MMV)

Meinungsfreiheit oder Volksverhetzung? Rassistische Parolen in Demmin

Demmin, Deutschland - Am vergangenen Wochenende kam es auf einem Stadtfest in Demmin, Vorpommern, zu organisatorischen und ethischen Aufregungen. Die aufgeheizte Stimmung unter den Partygästen verwandelte sich in eine dreiste Darbietung, als sie während der Beschallung durch den DJ zu dem Hit „L’Amour Toujours“ die ausländerfeindliche Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ anstimmten. Die Reaktion des DJs, der diese Gesänge feierte, wirft Fragen über die Grenzen der Meinungsfreiheit und des gesellschaftlichen Zusammenhalts auf. Dies berichtet der Nordkurier.

In den sozialen Medien lassen sich zahlreiche Nutzer, die die rassistischen Gesänge verteidigen, zu Wort melden und berufen sich dabei auf den Schutz der Meinungsfreiheit. Doch das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit klargestellt, dass Äußerungen, die beispielsweise die Menschenwürde verletzen, einer differenzierten Betrachtung bedürfen. Der Grundsatz der Meinungsfreiheit ist, wie die Entscheidung aus dem Jahr 2010 zeigt, ein wertvolles Gut, aber kein Freifahrtschein für übergriffige oder diskriminierende Äußerungen.

Meinungsfreiheit oder Volksverhetzung?

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Pressemitteilung vom 5. März 2010 festgestellt, dass es für den Straftatbestand der Volksverhetzung zusätzliche Begleitumstände braucht. Speziell in einem Urteil zu zwei Verfahren wurden mehrere Verurteilungen wegen Volksverhetzung aufgehoben, weil die Fallkonstellationen nicht ausreichend waren, um die erhobenen Vorwürfe zu bestätigen. Wie das Gericht feststellte, muss stets eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Schutz der Menschenwürde vorgenommen werden.Das Bundesverfassungsgericht erklärte, dass die Äußerungen nicht pauschal als verachtenswert eingestuft werden können, solange es an den passenden Begleitumständen fehlt.

Die provokante Parole „Ausländer raus“ mag rechtlich gedeckt sein, doch damit stellt sich die Frage: Ist das auch moralisch zu akzeptieren? Rassistische Gesänge wie jene in Demmin verunglimpfen Menschen nicht nur aufgrund ihrer Herkunft, sondern spielen auch mit der psychischen Belastung von jenen, die in Deutschland Schutz suchen und das Land mit aufbauen. Das betrifft viele von ihnen, die in systemrelevanten Berufen arbeiten oder vor Verfolgung geflohen sind.

Rassismus vs. Meinungsfreiheit

Wie das Institut für Menschenrechte hervorhebt, ist die Meinungsfreiheit ein zentrales Menschenrecht, das in einer demokratischen Gesellschaft unverzichtbar ist. Doch sie darf nicht als Vorwand dienen, um rassistische Hassparolen zu verbreiten. Die Gesetzgebung, sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene, sieht vor, dass der Staat rassistische Diskriminierung unter Strafe stellt. Der Artikel 4a des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form rassistischer Diskriminierung verpflichtet die Vertragsstaaten, solchen Gedankengut entgegenzuwirken.

In einem EU-weiten Kontext zeigt sich somit die Notwendigkeit, rassistische Äußerungen ernsthaft zu hinterfragen. Die Debatten rund um das Stadtfest in Demmin offenbaren, dass es nicht nur um rechtliche Fragestellungen geht, sondern auch um die Werte, die wir in der Gesellschaft hochhalten möchten. Ein respektvoller Austausch und ein Miteinander ohne Diskriminierung stehen auf der Tagesordnung, und der Weg dorthin erfordert sowohl rechtliche als auch gesellschaftliche Anstrengungen.

Details
OrtDemmin, Deutschland
Quellen