Prozess um Internetbeleidigungen: Mann aus Strasburg droht Geldstrafe!

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Prozess wegen Beleidigung des Oberbürgermeisters von Neubrandenburg: Ein 30-Jähriger droht hohe Geldstrafe nach Shitstorm.

Prozess wegen Beleidigung des Oberbürgermeisters von Neubrandenburg: Ein 30-Jähriger droht hohe Geldstrafe nach Shitstorm.
Prozess wegen Beleidigung des Oberbürgermeisters von Neubrandenburg: Ein 30-Jähriger droht hohe Geldstrafe nach Shitstorm.

Prozess um Internetbeleidigungen: Mann aus Strasburg droht Geldstrafe!

In Neubrandenburg sorgt ein Prozess um Beleidigungen gegen den ehemaligen Oberbürgermeister Silvio Witt für Aufmerksamkeit. Der 30-jährige Angeklagte aus Strasburg steht vor Gericht, nachdem er in einem Online-Beitrag den ehemaligen Stadtoberhaupt beleidigt haben soll. Dieser Vorfall ist bereits der dritte seiner Art innerhalb weniger Wochen und beleuchtet das brisante Thema der politischen Beleidigungen im Internet.

Der Hintergrund des Verfahrens ist ein sogenanntes „Tanzvideo“, das im Januar 2024 hohe Wellen schlug. Aufgenommen wurde es angeblich illegal während einer Tanzveranstaltung im Dezember 2023 und anschließend von der Vereinigung „Stabile Bürger“ veröffentlicht. Der Angeklagte äußerte in einem Chat: „Der Typ gehört gesteinigt“, was schließlich zur Anzeige und Anklage führte. Witt, der aufgrund seiner Homosexualität persönliche Angriffe erlebte, erstattete Strafanzeige und forderte rechtliche Konsequenzen.

Schwere Vorwürfe

Das Gericht überprüft die Äußerungen des Angeklagten und hat festgestellt, dass diese einen klaren Verstoß gegen die geltenden Gesetze darstellen. Der Vorwurf lautet, der Ex-Oberbürgermeister werde durch die beleidigende Aussage in seiner Ehre verletzt. Auf Anraten seines Anwalts schweigt der Angeklagte bisher, doch immerhin zeigte er Bedauern über die scharfen Reaktionen und den daraus resultierenden Shitstorm, der Witt nach der Veröffentlichung des Videos traf.

Diese Art der Beleidigung ist nicht zu unterschätzen, wie der Staatsanwalt im Fall einer 36-jährigen Frau betonte, die Witt als „Zecke“ in einem sozialen Medienchat bezeichnete und daraufhin mit einer Geldstrafe von 300 Euro belegt wurde. Ihre Äußerung wurde als Gleichsetzung eines Menschen mit einem Parasiten gewertet und als offensichtliche Beleidigung interpretiert. Auch sie war Teil einer Kette von Anklagen gegen Witt, der erst kürzlich seinen Rücktritt angekündigt hatte.

Rechtliche Grundlagen

Nach Informationen von Haufe ist es bei Beleidigungen in sozialen Medien entscheidend, wie der Inhalt der Äußerung gedeutet wird. Verfahren wie das gegen den Mann aus Strasburg zeigen, dass politische Beleidigungen strafbar sind und nicht nur für prominente Politiker, sondern auch für kommunale Amtsinhaber gelten. Selbst wenn die Veröffentlichung in einem kleinen Kreis erfolgt, ist die Aussage selbst rechtlich relevant und kann geahndet werden.

Die rechtlichen Konsequenzen können dabei erheblich sein. Im aktuellen Fall droht dem Angeklagten eine hohe Geldstrafe für seine herabwürdigenden Äußerungen darüber, wie er dem Oberbürgermeister begegnen würde. Ursprünglich war eine weitere Anklage wegen Körperverletzung angeklungen, nachdem die beiden Angeklagten, darunter auch die jetzt vor Gericht stehende Person, in eine Schlägerei verwickelt waren.

Der Prozess ist noch nicht zu Ende, und das Gericht wird Ende Oktober die Verhandlungen fortsetzen, sobald zwei Hauptzeugen anwesend sind. Die kritischen Kommentare und der öffentliche Druck auf Witt haben nicht nur juristische, sondern auch politische Wellen geschlagen und werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, denen sich Kommunalpolitiker in der heutigen Zeit gegenübersehen.