Barrierefreiheit an der Müritz: Fortschritte und Hürden für Betroffene

Barrierefreiheit an der Müritz: Fortschritte und Hürden für Betroffene
In den charmanten Städten rund um die Müritz ist das Thema Barrierefreiheit in vollem Gange. Viele Menschen mit Einschränkungen stehen oft vor der Herausforderung, öffentliche Orte wie Apotheken, Arztpraxen und Kneipen zu erreichen. Das ist nicht nur belastend, sondern auch eine Frage der Gerechtigkeit. Wie gut sind die Müritzer Kommunen aufgestellt? Hierzu gibt es Fortschritte, aber auch einige Stolpersteine. Laut Nordkurier bringt der Bürgermeister von Penzlin, Sven Flechner, Licht ins Dunkel.
Penzlin selbst ist seit 762 Jahren ein geschichtsträchtiger Ort, jedoch sind viele der historischen Gebäude nicht barrierefrei. Gerade für Menschen mit Einschränkungen stellen die Gefällestrecken und Stufen eine wahre Hürde dar. Positiv ist, dass neue öffentliche Bauten, wie das Bürgerzentrum Neue Burg, die Grundschule und das Voßhaus, die Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigen. Leider bleibt die Alte Burg, die aufgrund von Denkmalschutzauflagen nicht barrierefrei ist, eine Ausnahme. Bürgermeister Flechner betont jedoch, dass an der Barrierefreiheit bei Ausstellungen und Veranstaltungen gearbeitet wird, mit der Ausnahme der Alten Burg.
Die Situation in anderen Kommunen
Waren hat das Rad etwas weiter gedreht. Hier wurde im Mai 2023 der Stadtplan „Barrierefrei durch die Stadt“ vorgestellt, erhältlich in der Tourist-Information. Die Stadt plant, neue Baumaßnahmen nach den aktuellen Standards zu gestalten und bindet den Behindertenverband aktiv in den Prozess ein. Doch auch in Waren gibt es Herausforderungen: Häufig werden Laufbänder in der Innenstadt von Händlern blockiert, was für Menschen mit Einschränkungen eine erneute Barriere darstellt.
In Röbel wird das Thema Barrierefreiheit ernst genommen, insbesondere wenn es um die Altstadtübergänge geht. Der Austausch mit dem Seniorenbeirat sowie sozialen Trägern läuft gut. Besonders schön: Das Werner-Schinko-Haus hat einen barrierefreien Begegnungsteil, und die Seniorenweihnachtsfeiern finden in einem barrierefreien Raum statt. Für Malchow hingegen bleibt die Lage unklar, da sich die Verwaltung nicht zum Thema geäußert hat.
Rechtslage und Verpflichtungen
Barrierefreiheit ist jedoch nicht nur eine lokale Angelegenheit, sondern auch gesetzlich geregelt. Laut Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden. Diese gesetzliche Grundlage zielt darauf ab, Gleichbehandlung und Chancengleichheit zu gewährleisten, damit alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen können, wie die Aktion Mensch klar darlegt.
Die Internetseite www.staedtebaufoerderung.info, erstellt durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, hat auch ihre eigenen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Dennoch stellt die Seite zunächst keine vollständige Barrierefreiheit sicher, wie der Hinweis auf fehlende Alternativinhalte und korrekte Alternativtexte zeigt. Das BBSR arbeitet aktiv an Verbesserungen, um den Anforderungen der EU-Richtlinie gerecht zu werden, so die Ausführungen auf der Webseite der Städtebauförderung.
Auf diese Weise wird klar, dass in den Kommunen an der Müritz viel Beschäftigung mit der Barrierefreiheit betrieben wird. Zwar gibt es Fortschritte, doch an verschiedenen Ecken muss noch gearbeitet werden, damit auch jene, die Unterstützung benötigen, alle Aspekte des öffentlichen Lebens mit Leichtigkeit erreichen können. Die Diskussion um Barrierefreiheit ist nach wie vor wichtig und notwendig, um eine einladende Umgebung für alle zu schaffen.