Öffnung des Pflegeheims: Streit um das Hotel Reutereiche in Stavenhagen!
Am 19. Juli 2025 lädt „Philia Intensiv Brandenburg“ zum Tag der offenen Tür im ehemaligen Hotel „Reutereiche“ in Stavenhagen ein, um eine geplante Pflegeeinrichtung vorzustellen.

Öffnung des Pflegeheims: Streit um das Hotel Reutereiche in Stavenhagen!
Im Herzen von Stavenhagen brodelt es: Am 19. Juli öffnet die „Philia Intensiv Brandenburg“ GmbH die Türen des ehemaligen Hotels „Reutereiche“. Die Veranstaltung zieht nicht nur Stadtvertreter und Bürgermeister an, sondern auch Interessierte, die einen ersten Blick auf die zukünftige Pflegeeinrichtung werfen möchten. An diesem Tag werden gleich drei Musterzimmer präsentiert, die bereits hergerichtet sind, um den Besuchern ein Gefühl für die neue Lebensqualität der zukünftigen Bewohner zu bieten. Laut Nordkurier sind die Türen von 10 bis 15 Uhr geöffnet.
Ein zentrales Anliegen der Verantwortlichen ist es, den Besuchern den Umriss einer modernen Pflegeeinrichtung näherzubringen. Mit ebenerdigen Duschen in jedem Zimmer wird die Barrierefreiheit betont, und trotz der Umbaumaßnahmen sind keine weiteren Veränderungen am Hotel selbst geplant. Das schafft für die künftigen Bewohner eine angenehme Atmosphäre, die hohen Standards gerecht wird.
Rechtsstreit und Genehmigungsverfahren
Das Licht der Öffentlichkeit wirft jedoch auch Schatten auf die Pläne von Geschäftsführerin Lutz Golz. Der Bebauungsplan der Stadt weckt Bedenken, denn eine Genehmigung für weitere Pflegeeinrichtungen im Gewerbegebiet steht noch aus. Golz äußert sich optimistisch, dass die beantragte Nutzungsänderung genehmigt wird, um den langwierigen Prozess einer B-Plan-Änderung zu umgehen. Die Stadt hat bereits auf die Anfrage des Kreises reagiert und wird eine Stellungnahme abgeben müssen, bevor es weitergeht.
Parallel dazu sitzt Golz in einem Rechtsstreit mit der M&T Immo 1 GmbH, dem Eigentümer des Lindenschlößchens. Hier geht es um eine Räumungsklage gegen seinen Pflegedienst. M&T versichert, dass die bestehende Wohnanlage weiter betrieben wird. Die Bewohner müssen sich demnach keine Sorgen um ihre Mietverträge machen, die durch die Insolvenz auf den Eigentümer übergegangen sind. Schreiber von M&T betont klar, dass niemand ausziehen muss, was den Bewohnern vorerst ein Stück Sicherheit bietet.
Gesetzliche Vorgaben für Pflegeeinrichtungen
Die Regulierung von Pflegeeinrichtungen ist in Deutschland streng. Bereits seit 1972 gilt das Bundesheimgesetz, das sowohl zivilrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Aspekte abdeckt. Dieses Gesetz stellt sicher, dass die Standards für Unterbringung und Pflege eingehalten werden, und definiert die Rechte von Betreibern und Bewohnern. Dies wird auch durch verschiedene Verordnungen gestützt, wie die Heimsicherungsverordnung, die für das physische Wohlbefinden sorgt, und die Heimmindestbauverordnung, die die baulichen Standards festlegt (Pflegemarkt).
Zusätzlich lassen sich in einigen Bundesländern bereits spezielle Vorgaben zu Platzzahlen und Einzelzimmerquoten erkennen. In Regionen wie Baden-Württemberg oder Brandenburg gilt eine Einzelzimmerquote von 100%, obwohl der Standard nur von einer Handvoll Einrichtungen tatsächlich eingehalten wird. Dies wirft die Frage auf, ob Stavenhagen mit seiner neuen Pflegeeinrichtung ebenfalls hohe Standards bieten kann.
Der bevorstehende Tag der offenen Tür könnte ein entscheidender Schritt für die zukünftige Pflegekultur in Stavenhagen sein. Dabei bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Bürgermeinung entwickeln, um der älteren Generation einen würdigen und ansprechenden Wohnraum zu bieten. Die kommenden Wochen versprechen, spannend zu werden.