Alkoholfahrt mit 2,48 Promille: Rügens Fahrer ohne Lizenz geschnappt!

Ein 39-jähriger Fahrer ohne Führerschein wurde auf Rügen mit 2,48 Promille kontrolliert. Strafverfahren eingeleitet.
Ein 39-jähriger Fahrer ohne Führerschein wurde auf Rügen mit 2,48 Promille kontrolliert. Strafverfahren eingeleitet. (Symbolbild/MMV)

Alkoholfahrt mit 2,48 Promille: Rügens Fahrer ohne Lizenz geschnappt!

Bergen, Deutschland - Ein ungewöhnlicher Vorfall hat sich am Dienstag, den 12. Juni, am Ortsausgang Bergen auf Rügen ereignet. Die Polizei wurde um 13:40 Uhr auf einen 39-jährigen Mann aufmerksam, der mit einem Citroën unterwegs war. Der Grund für die Kontrolle war ein Hinweis auf einen erheblichen Alkoholeinfluss und die fehlende Fahrerlaubnis des Fahrers. Bei einem Atemalkoholtest wurde ein Ergebnis von 2,48 Promille festgestellt, was den Betrunkenen in die Kategorie der absoluten Fahruntüchtigkeit einordnet.

Wie Ostsee-Zeitung berichtet, wurde gegen den Mann ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Zudem ordnete die Polizei eine Blutprobenentnahme an, um den Alkoholgehalt im Blut genau zu bestimmen.

Rechtliche Konsequenzen und Strafen

Das Fahren unter Alkoholeinfluss hat rechtliche Folgen, die je nach Grad der Trunkenheit variieren. Bereits ab 0,3 Promille kann Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB strafbar sein. Ab 1,1 Promille gilt eine Person als unwiderlegbar fahruntüchtig, während Fahrradfahrer ab 1,6 Promille in die gleiche Kategorie fallen. Der Gesetzgeber sieht für Trunkenheitsfahrten diverse Strafen vor, die von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr reichen, insbesondere bei Wiederholungstätern. Dies wird durch Informationen auf anwalt.de untermauert.

Zusätzlich zu Geld- oder Freiheitsstrafen kann es auch zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis kommen. Die Führerscheinstelle kann bereits im Ermittlungsverfahren Maßnahmen ergreifen, und eine Sperrfrist zur Wiedererteilung des Führerscheins kann mindestens 6 Monate betragen. Bei schwereren Verstößen sind oft längere Fristen von 9 bis 12 Monaten üblich.

Fazit und Präventionsmaßnahmen

Der Vorfall auf Rügen zeigt einmal mehr, wie riskant das Fahren unter Alkoholeinfluss ist. Neben den rechtlichen Konsequenzen hat jede Trunkenheitsfahrt auch Auswirkungen auf das persönliche Leben des Fahrers und dessen Umfeld. Durch präventive Maßnahmen wie die Teilnahme an MPU-Vorbereitungskursen und die Zusammenarbeit mit einem Anwalt kann die Chance auf eine frühere Wiedererteilung des Führerscheins steigen, wie die Kanzlei Heskamp erläutert.

Ein solches Verhalten ist nicht nur gefährlich, sondern auch gesellschaftlich nicht akzeptabel. Jeder Fahrer sollte sich bewusst sein, dass ein guter Umgang mit Alkohol und der Verzicht auf das Fahren im betrunkenen Zustand die beste Prävention sind.

Details
OrtBergen, Deutschland
Quellen