Ärzte im Kampf um Arbeitszeiten: Marburger Bund verklagt Unimedizin!

Der Marburger Bund verklagt die Unimedizin Greifswald wegen unzureichender Arbeitszeiterfassung. Wichtige Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen stehen auf dem Prüfstand.
Der Marburger Bund verklagt die Unimedizin Greifswald wegen unzureichender Arbeitszeiterfassung. Wichtige Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen stehen auf dem Prüfstand. (Symbolbild/MMV)

Ärzte im Kampf um Arbeitszeiten: Marburger Bund verklagt Unimedizin!

Greifswald, Deutschland - Die aktuelle Diskussion um die Arbeitszeiterfassung in der Gesundheitspolitik bringt neue rechtliche Auseinandersetzungen ans Licht. Der Marburger Bund hat die Unimedizin Greifswald verklagt, weil diese ihrer Verpflichtung zur ordnungsgemäßen elektronischen Erfassung der Arbeitszeiten nicht nachkommt. Diese Regelung, die seit dem 1. Januar 2025 für alle Unikliniken in Deutschland gilt, sollte sicherstellen, dass die Arbeitszeiten der Ärzte transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Laut dem Marburger Bund halten sich jedoch viele Unikliniken in Mecklenburg-Vorpommern nicht an diese Vorgabe. Eine Umfrage zeigt, dass über 80 % der 3.500 befragten Ärzte keine automatisierte Stechuhr zur Arbeitszeiterfassung nutzen, und rund 60 % berichten, dass wöchentlich bis zu zehn Arbeitsstunden nicht erfasst werden. Dies wirft nicht nur Fragen zur korrekten Abrechnung von Überstunden auf, sondern könnte auch rechtliche Konsequenzen für die Arbeitgeber nach sich ziehen.

Schwierigkeiten und Forderungen

Die Unimedizin Rostock und Greifswald verteidigen ihre Praktiken und betonen, dass sie sich an die Vorgaben des Tarifvertrages halten. Ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2022 hat jedoch eindeutig klargemacht, dass die gesamte Arbeitszeit erfasst werden muss. Das aktuelle System zur Arbeitszeiterfassung wird als ineffektiv und anfällig für Manipulationen kritisiert. Der Marburger Bund hingegen fordert von den Unikliniken nicht nur eine bessere Arbeitszeiterfassung, sondern auch höhere Löhne und allgemein bessere Arbeitsbedingungen für die Ärzte.

Die rechtlichen Grundlagen zeigen sich nicht allein in den internen Regelungen der Kliniken, sondern beruhen auch auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Mai 2019. Dieses besagt, dass Unternehmen in der EU die Arbeitszeit systematisch, lückenlos und objektiv erfassen müssen. Diese Anforderungen sind insbesondere für das Gesundheitswesen herausfordernd, wo flexible Arbeitszeitmodelle und Schichtarbeit oft an der Tagesordnung sind, wie der AZH erklärt.

Zukünftige Entwicklungen

Ab 2026 soll die Wochenarbeitszeit für Ärzte an Unikliniken von 42 auf 40 Stunden reduziert werden, und die Unimedizin Rostock plant die Einführung eines persönlichen Kartensystems zur Arbeitszeiterfassung. Ob das ein Schritt in die richtige Richtung ist, bleibt abzuwarten. Die Forderungen nach einer konkreten Klärung der Tarifvertragsinterpretation durch das Arbeitsgericht Stralsund sind absolut nachvollziehbar. Eine unzureichende Erfassung kann sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Angestellten erhebliche finanzielle Folgen haben – ein Umstand, den die Arbeitgeber zunehmend ernst nehmen müssen.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Weichen für die Zukunft der Arbeitszeiterfassung im Gesundheitswesen neu gestellt werden müssen. Die Beteiligten sind gefordert, transparente und gesetzeskonforme Systeme zu integrieren, die den Schutz der Beschäftigten gewährleisten und gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. In diesem Sinne ist es an der Zeit, die Stimmen der Beschäftigten ernst zu nehmen und für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen.

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OrtGreifswald, Deutschland
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