Diana aus Torgelow kämpft gegen Stalking: Strafen zu kurz?

Diana aus Torgelow kämpft gegen Stalking: Strafen zu kurz?
Torgelow, Deutschland - Die schmerzlichen Erfahrungen von Diana aus Torgelow zeigen, wie bedrängend und gefährlich Stalking sein kann. Seit der Trennung von ihrem Ex-Freund Ingo S. im Jahr 2019 wird sie von ihm verfolgt, belästigt und sogar bedroht. Angefangen hat alles mit einer Isolation von der Außenwelt, gefolgt von körperlicher Gewalt. Diana nahm ihren Mut zusammen und dokumentierte diese Übergriffe in einem Stalkingtagebuch. Dies war der erste Schritt zu ihrem rechtlichen Schutz, inklusive eines Kontakt- und Annäherungsverbots, das sie erwirken konnte. Doch der Weg zurück in ein unbeschwertes Leben ist steinig, und die Strafe für Ingo, der im Februar 2025 für seine Taten zu zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt wurde, kommt Diana viel zu kurz. Sie fordert lautstark strengere Gesetze gegen Stalking, die der Schwere der Taten besser Rechnung tragen.
Stalking ist im deutschen Strafgesetzbuch unter § 238 geregelt und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Die polizeiliche Kriminalstatistik von 2024 zeigt einen Anstieg der Stalking-Fälle in Deutschland um rund sieben Prozent. Vor allem in Mecklenburg-Vorpommern berichtet Ricarda Menzlin von der Interventionsstelle für häusliche Gewalt von einer Zunahme dieser Übergriffe. Die Schwierigkeiten im Umgang mit diesen Gewaltverhältnissen sind nicht nur für die Betroffenen belastend. Auch Anwältin Antje Krins weist darauf hin, dass die Interessen der Opfer in Gerichtsverfahren oft zu wenig berücksichtigt werden. Sie plädiert für mehr Schulungen der Polizeibeamten, damit diese besser auf die Bedürfnisse der Opfer eingehen können.
Rechtliche Schritte und Selbstschutz
Diana ist nicht alleine in ihrem Kampf. Fachleute raten Betroffenen, ein Stalkingtagebuch zu führen und Verletzungen ärztlich dokumentieren zu lassen. So lassen sich die eigenen Erfahrungen besser nachweisen. Seit 2007 gibt es in Deutschland einen spezifischen Straftatbestand für Stalking. Der § 238 stellt unbefugtes und beharrliches Nachstellen unter Strafe, was mittlerweile auch Stalking-Handlungen ohne nachgewiesene Beeinträchtigung der Lebensgestaltung umfasst. Wer sich in einer solchen Situation befindet, sollte unbedingt juristische Unterstützung in Anspruch nehmen. Bei rechtlichen Schritten ist es wichtig, schnell zu handeln, da für viele Delikte innerhalb von drei Monaten nach der Tat ein Strafantrag gestellt werden muss.
Darüber hinaus regelt das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) Maßnahmen zum Schutz vor körperlicher Gewalt und Stalking. Diese können ein Näherungsverbot für den Täter oder ein Kontaktverbot umfassen, die beim zuständigen Familiengericht beantragt werden müssen. Verstöße gegen diese gerichtlichen Anordnungen sind ebenfalls strafbar. Die rechtlichen Mittel sind wichtig, um sich gegen die Belästigungen zur Wehr zu setzen und ruhigere Tage zu gewinnen.
Diana, ein Vorbild für andere Betroffene
Durch ihre schmerzlichen Erfahrungen hat Diana an Selbstbewusstsein gewonnen und möchte anderen Betroffenen Mut machen, sich zu wehren und ihre Stimme zu erheben. Ihr Ansatz ist klar: Nur wer sich aktiv wehrt und die Umstände dokumentiert, kann das Tier Stalking in den Griff bekommen. Die Unterstützung durch Frauenberatungsstellen kann hier helfen, Kontakte zu Rechtsanwält*innen zu knüpfen und die nächsten Schritte zu klären. Gemeinsam ein Zeichen zu setzen gegen die Gleichgültigkeit der Gesellschaft hin zu diesen Geschehnissen ist Dianas Wunsch. Denn Stalking ist nicht nur ein persönliches Problem, es betrifft uns alle – und jeder kann etwas dagegen tun.
Weitere Informationen zu rechtlichen Schritten gegen Stalking finden Sie hier: frauen-gegen-gewalt.de. Zudem bietet ZDF heute auch umfangreiche Berichte über die Thematik.
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Ort | Torgelow, Deutschland |
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