Zoll stoppt 20-Jährigen: Über 36.000 illegale Feuerwerkskörper entdeckt!

Zoll erwischt zwei Niederländer am Grenzübergang Pomellen mit 36.000 illegalen Feuerwerkskörpern. Strafverfahren eingeleitet.
Zoll erwischt zwei Niederländer am Grenzübergang Pomellen mit 36.000 illegalen Feuerwerkskörpern. Strafverfahren eingeleitet. (Symbolbild/MMV)

Zoll stoppt 20-Jährigen: Über 36.000 illegale Feuerwerkskörper entdeckt!

Pomellen, Deutschland - Ein unerwarteter Vorfall ereignete sich am vergangenen Wochenende am Grenzübergang Pomellen. Dort kam es zu einer Kontrolle durch Zoll und Bundespolizei, bei der zwei niederländische Staatsbürger aufgegriffen wurden. Diese hatten es tatsächlich gewagt, mehr als 36.000 illegale Feuerwerkskörper der Kategorie F3 zu transportieren. Insgesamt wogen die explosiven Artikel über 540 Kilogramm und waren auf zwei Fahrzeuge verteilt. Die Beamten waren alarmiert und gingen umgehend gegen die Gesetzesübertretung vor. Der Hauptverdächtige, ein 20-jähriger Fahrer, gestand, dass die gesamte Ladung ihm gehörte, doch eine ordnungsgemäße Dokumentation für den Transport war nicht vorhanden.

Der Fahrer erklärte, die Feuerwerkskörper seien für einen Familienbetrieb in den Niederlanden bestimmt, doch er verweigerte weitere Angaben. Solche Erklärungen sind in diesem Kontext wenig hilfreich, zumal in Deutschland strenge Vorschriften für den Umgang mit Feuerwerkskörpern gelten: „Die Verwendung von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten“, erläutert das Hauptzollamt. Daher wurde die gesamte Ladung beschlagnahmt und ein Strafverfahren gegen den Fahrer eingeleitet. Er wird nun wegen des Verbringens nicht zugelassener Feuerwerkskörper zur Verantwortung gezogen. Nordkurier und Bild berichten ausführlich von dieser Kontrolle und den rechtlichen Konsequenzen.

Sicherheit geht vor

In der heutigen Zeit wird häufig mit Feuerwerken gefeiert, vor allem zu festlichen Anlässen wie dem Jahreswechsel. Doch die Sicherheit sollte dabei immer an erster Stelle stehen. Wie das Hauptzollamt betont, können Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mangelhafter Verarbeitung eine hohe Gefahr darstellen. Dies wird auch durch die Zunahme von Vorfällen belegt, bei denen nicht konformes Feuerwerk schwere Verletzungen oder sogar Lebensgefahr verursachen kann. „Vorsicht ist beim Kauf von Feuerwerkskörpern geboten, insbesondere vor Silvester“, wird ein Sprecher des Hauptzollamts zitiert. Der Umgang mit nicht zugelassenen Pyrotechnik-Produkten kann verheerende Folgen haben, weshalb der Zoll eindringlich von der Verwendung solcher Artikel abrät Zoll.

Es ist wichtig, sich an die Regeln zu halten. In Deutschland müssen Feuerwerksartikel der Kategorien F2, F3 und F4 stets mit entsprechenden Genehmigungen versehen sein. Die Differenzierung nach Gefährlichkeit zeigt, dass zwischen alltäglichen Feuerwerkskörpern und solchen, die potenziell gefährlich sind, unterschieden werden muss. Der aktuelle Vorfall ist ein eindrückliches Beispiel dafür, wie strikt diese Regeln durchgesetzt werden.

Es bleibt abzuwarten, wie die rechtlichen Schritte gegen den 20-jährigen Fahrer voranschreiten. Dass er gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen hat, steht außer Frage. Ob dies auch für seinen Betrieb in den Niederlanden Konsequenzen haben wird, ist bisher unklar. Eines ist jedoch sicher: Die Sicherheitslage rund um Feuerwerksartikel sollte für alle Priotität haben.

Details
OrtPomellen, Deutschland
Quellen