Betrunkener E-Bike-Fahrer mit 2,67 Promille vor Polizeirevier aufgegriffen!

Betrunkener E-Bike-Fahrer mit 2,67 Promille vor Polizeirevier aufgegriffen!
In Hagenow, im Landkreis Ludwigslust-Parchim, kam es am 23. Juli 2025 zu einem Vorfall, der nicht nur für Aufregung sorgte, sondern auch die besorgniserregende Realität von Alkohol am Steuer ins Licht rückte. Ein 49-jähriger E-Bike-Fahrer fiel der Polizei aufgrund seines unsicheren Fahrverhaltens auf und wurde daraufhin einem Atemalkoholtest unterzogen, der einen erstaunlichen Wert von 2,67 Promille ergab. Dies ist mehr als das Doppelte der gesetzlichen Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit, die ab 1,1 Promille gilt. Ein Schauspiel, das bei den Beamten vor dem Polizeirevier stattfand, führt nun zu Ermittlungen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Besonders interessant ist, dass der Mann am gleichen Tag die Polizei anrief, um sich nach einem Alkoholtest für seinen mehrfach entzogenen Führerschein zu erkundigen. Dies zeigt, dass er sich der Schwere seiner Situation durchaus bewusst war, aber anscheinend trotzdem den Entschluss fasste, mit seinem E-Bike unterwegs zu sein. Ob ihm die möglichen Konsequenzen, wie der sofortige Entzug des Führerscheins oder gar eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), klar waren, bleibt ungewiss.
Die Regeln im Straßenverkehr
Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Die Promillegrenzen in Deutschland sind klar geregelt. Während für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille gilt, beginnt bei 0,3 Promille die relative Fahruntüchtigkeit. Bei einem Wert von 0,5 Promille ist schon eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet wird. Wer bei über 1,1 Promille am Steuer erwischt wird, sieht sich strafrechtlichen Folgen gegenüber, darunter auch der Führerscheinentzug und eine mögliche Freiheitsstrafe – vor allem bei Wiederholungstätern.
So kann sich die Situation des Hagenower schnell zuspitzen. Mit einem Atemalkoholtest, der in Milligramm pro Liter gemessen wird, und bei Verweigerung des Tests gefolgt von einer Blutprobe, wird die Blutalkoholkonzentration (BAK) festgestellt. Ein Wert von 1,6 Promille führt zwingend zu einer MPU.
Folgen für den Fahrer
Die rechtlichen Tücken sind nicht zu unterschätzen. Bei Unfällen unter Alkoholeinfluss kann die Versicherung zwar zahlen, doch sie kann Regressansprüche bis zu 5000 Euro geltend machen. Schlimmer noch: Je nach Höhe der Alkoholisierung kann die Kaskoversicherung nur teilweise oder im schlimmsten Fall gar nicht zahlen. Je mehr man darüber nachdenkt, desto klarer wird, dass fentretig macht die Sache nicht einfacher.
Der Vorfall in Hagenow sollte ein Weckruf für alle Verkehrsteilnehmer sein. Alkoholisiert zu fahren ist nicht nur ein Risiko für die eigene Sicherheit, sondern auch für andere – und die Konsequenzen sind weitreichend.
Um mehr über die gesetzlichen Bestimmungen zu erfahren, werfen Sie einen Blick auf die detaillierten Informationen von ADAC, die für eine gute Auffrischung der Verkehrsregeln sorgen.
Weitere Informationen zu diesem Vorfall finden Sie unter NDR und um die gesetzlichen Regelungen ging es ausführlicher bei ADAC.