21-Jähriger aus MV: 30 Mal als Schwarzfahrer durch Deutschland!

Ein 21-Jähriger aus Burg Stargard reist ohne Fahrschein durch Deutschland und bleibt seinem Prozess fern. Er wird in 30 Fällen angeklagt.
Ein 21-Jähriger aus Burg Stargard reist ohne Fahrschein durch Deutschland und bleibt seinem Prozess fern. Er wird in 30 Fällen angeklagt. (Symbolbild/MMV)

21-Jähriger aus MV: 30 Mal als Schwarzfahrer durch Deutschland!

Burg Stargard, Deutschland - Ein 21-jähriger Mann aus Burg Stargard bei Neubrandenburg sorgt derzeit für Aufsehen: Er wurde als Schwarzfahrer mit der Bahn quer durch Deutschland ertappt. Zwischen September 2024 und Januar 2025 reiste er mit verschiedenen Zügen, darunter ICE und S-Bahn, ohne ein Ticket zu besitzen. In dieser Zeit legte er eine beeindruckende Reiseroute zurück, die Städte wie Berlin, Hannover, Hagen, Dortmund, Frankfurt am Main und Köln umfasste. Der gesamte Wahnsinn endete in einem Prozess, der jedoch am Freitag wegen des unentschuldigten Fernbleibens des Angeklagten ausfallen musste. Sowohl die Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft als auch der Jugendgerichtshilfe mussten unverrichteter Dinge gehen, während Richter Torsten Pugell einen neuen Termin ansetzte, um dem Mann wegen „Erschleichens von Leistungen“ in rund 30 Fällen den Prozess zu machen.

Was steckt hinter diesem kriminellen Tun? Laut der Bundespolizei könnte dies nur die Spitze des Eisbergs sein, da viele Fahrten möglicherweise unentdeckt blieben. „Erschleichen von Leistungen“ ist im deutschen Recht ein ernstzunehmendes Vergehen, das unter § 265a StGB fällt und mit Geldstrafen oder sogar Haftstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden kann, wie nordkurier.de berichtet. Das Strafmaß hängt dabei nicht nur von der Anzahl der Vergehen, sondern auch von bisherigen Vorstrafen ab. Da der Beschuldigte bereits wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt wurde, könnte dies negative Auswirkungen auf den Prozess haben.

Die rechtlichen Folgen

Wie steht es um die rechtlichen Konsequenzen für den 21-Jährigen? Bei Leistungserschleichung, zu der auch das Schwarzfahren zählt, wird in vielen Fällen ein Strafbefehl erlassen, gegen den innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden kann. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reaktion, wirkt der Strafbefehl wie ein Urteil, was für den Betroffenen unangenehme Folgen haben kann, wie die Anwaltskanzlei betont.

Je nach Schwere der Taten können die Strafen variieren. Bei Erstvergehen ist oft eine Geldstrafe oder eine Einstellung gegen Auflagen möglich. Wiederholungstäter hingegen müssen mit höheren Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen rechnen. Viele Rechtsanwälte empfehlen, sich frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um die Auswirkungen zu minimieren.

Schutzmöglichkeiten und Empfehlungen

Erschleichung von Leistungen kann einen schweren Gang durch die Justiz nach sich ziehen. Neben der finanziellen Belastung hat ein Urteil auch Einfluss auf das polizeiliche Führungszeugnis, was zukünftige Bewerbungen beeinträchtigen kann. Daher ist ein gutes Händchen bei der Wahl des Rechtsbeistands gefragt. So rät rechtsanwalt-erhard.de, stets einen gültigen Fahrausweis mitzuführen und bei Kontrollen kooperativ zu sein. Wer unbedacht handelt, könnte schnell in einen Teufelskreis geraten.

Für den Mann aus Burg Stargard bleibt abzuwarten, was die Justiz für ihn bereithält. Als bereits Aktiver in diesem Rechtsgebiet könnte das Gericht bei Verurteilung auf eine Strategie setzen, die sowohl auf eine Geldstrafe als auch auf rechtliche Auflagen hinausläuft. Er hat es selbst in der Hand, seine Geschichte in einem positiven Licht darzustellen – oder sie könnte, wie wir sehen, noch weitaus dunkler werden.

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OrtBurg Stargard, Deutschland
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