Parken in Pasewalk: Verwirrung um Halteverbot am Bahnhof!

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Ein Überblick über die Parkmöglichkeiten in Pasewalk: kostenlose Parkplätze, irreführende Beschilderung und spezielle Regelungen für Menschen mit Behinderung.

Ein Überblick über die Parkmöglichkeiten in Pasewalk: kostenlose Parkplätze, irreführende Beschilderung und spezielle Regelungen für Menschen mit Behinderung.
Ein Überblick über die Parkmöglichkeiten in Pasewalk: kostenlose Parkplätze, irreführende Beschilderung und spezielle Regelungen für Menschen mit Behinderung.

Parken in Pasewalk: Verwirrung um Halteverbot am Bahnhof!

In Pasewalk sorgt derzeit ein missverständliches Verkehrsschild in der Bahnhofstraße für Verwirrung unter Autofahrer*innen. Nicht nur die Anwohner, sondern auch Besucher der Stadt sind von der Beschilderung zum Parken in der beliebten Straße verunsichert. Der Pressesprecher des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Florian Stahlkopf, schiebt die Schuld auf die unklare Beschriftung.

Im Detail zeigt ein Schild ein „Eingeschränktes Halteverbot“ an, welches lediglich ein kurzes Halten von maximal drei Minuten erlaubt. Dieses Halten ist zwar für das Ein- und Aussteigen sowie für das Be- und Entladen genehmigt, jedoch ist das längere Parken hier strikt untersagt. In der Nähe der bekannten Parkbuchten in der Bahnhofstraße gibt es zudem ein absolutes Halteverbot, das sich bis zur Einmündung zur Haußmannstraße erstreckt. Trotz dieser komplexen Regelungen wird von Stahlkopf und dem Ordnungsamt die aktuelle Beschilderung als angemessen und verständlich erachtet.

Parkmöglichkeiten in Pasewalk

Wer zusätzlichen Informationen über Parkmöglichkeiten benötigt, kann sich auf der Webseite von Bahnhof.de umsehen. Dort könnten auch weitere Parkeinrichtungen aufgelistet sein. Besonders erwähnenswert ist, dass Menschen mit körperlicher Behinderung und deren Begleitpersonen Zugang zu besonderen Parkprivilegien haben. Sie dürfen an unbeschrankten Parkplätzen der DB BahnPark GmbH ihren Pkw bis zu 24 Stunden kostenlos abstellen, vorausgesetzt, sie besitzen einen gültigen blauen oder orangefarbigen Sonderparkausweis.

Ein Blick in die Zukunft