Rückruf von iranischen Süßigkeiten: Gesundheitsgefahr für Verbraucher!
Rückruf von iranischen Süßigkeiten in Mecklenburg-Vorpommern: Gesundheitsrisiken durch nicht zugelassene tierische Bestandteile.

Rückruf von iranischen Süßigkeiten: Gesundheitsgefahr für Verbraucher!
In der Welt der Süßigkeiten gibt es aktuell einen besorgniserregenden Rückruf. Der Hersteller Espido Food Trading Ardalan & Kourosh Dowlatabdian, mit Sitz in Barsbüttel, hat zwei Produkte in die Rückrufaktion aufgenommen: die iranischen Süßwaren „Suhan Loghmeh“ (400 Gramm) und „Suhan Takht“ (360 Gramm). Betroffen sind Mindesthaltbarkeitsdaten bis zum 16. August 2025 beziehungsweise 18. Oktober 2025. Der Grund für die Rückrufaktion sind möglicherweise nicht genehmigte tierische Bestandteile, die aus dem Iran stammen könnten.
Die Rückrufaktion betrifft eine Vielzahl von Bundesländern, darunter auch Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – und natürlich auch Mecklenburg-Vorpommern. Die Verbraucher werden eindringlich gewarnt, diese Produkte nicht zu verzehren. Stattdessen werden sie aufgefordert, die Ware entweder zu entsorgen oder zum Verkaufsort zurückzubringen. Diese Warnung wurde am 4. Juni 2025 von den zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein veröffentlicht.
Vorbeugender Verbraucherschutz
Der Rückruf erfolgt im Rahmen des Verbraucherschutzes, sodass die Sicherheit der Verbraucher an erster Stelle steht. Wer Fragen zu den Produkten hat, kann sich direkt unter der E-Mail-Adresse info@espidofood.de an den Hersteller wenden. Im Allgemeinen sind Rückrufe von Lebensmitteln keine Seltenheit und passieren häufig aus Gesundheitsgründen oder aufgrund von Mängeln. Verbraucherschutzforum weist explizit auf die Wichtigkeit hin, solche Warnungen ernst zu nehmen.
Ein Blick auf die Seite verbraucherzentrale.de zeigt, wie vielfältig die Gründe für Lebensmittelrückrufe sein können: Verunreinigungen durch Bakterien wie Salmonellen, Pestizidrückstände, unzulässige Inhaltsstoffe oder fehlerhafte Kennzeichnungen sind häufige Auslöser. Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte zurückzurufen, wenn diese nicht den Lebensmittelsicherheitsanforderungen entsprechen. Das portal lebensmittelwarnung.de, das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie den Bundesländern betrieben wird, hat sich inzwischen als zentrale Anlaufstelle für Verbraucher etabliert.
Wie können Verbraucher informiert bleiben?
Um die Verbraucher besser zu schützen, können sich Nutzer nun über Push-, E-Mail- oder RSS-Benachrichtigungen über aktuelle Warnmeldungen informieren lassen. So bleibt man stets auf dem Laufenden und kann schnell reagieren, wenn ein Rückruf bekanntgegeben wird. Die neuen Such- und Filterfunktionen auf dem Portal erlauben zudem, gezielt nach spezifischen Warnungen zu suchen, etwa nach Allergenen oder bestimmten Produktklassen.
Achten Sie gut auf Ihre Lebensmittel! Die Rückrufaktionen sind ein wertvoller Schutz, den wir ernst nehmen sollten. Bleiben Sie informiert und sicher in der Küche.