1,8 Millionen Euro aus Geldauflagen: Wer profitiert in MV?

1,8 Millionen Euro aus Geldauflagen: Wer profitiert in MV?
Schwerin, Deutschland - In Mecklenburg-Vorpommern fließt kräftig Geld – und das nicht nur in die Staatskasse! Wie Bild berichtet, wurden im letzten Jahr insgesamt 1,8 Millionen Euro durch Geldauflagen aus kleineren Strafverfahren, wie etwa Beleidigungen oder Diebstählen, eingenommen. Von diesem Betrag gehen 720.000 Euro direkt in die Staatskasse, während stolze 1,1 Millionen Euro an gemeinnützige Organisationen verteilt werden.
Die Verteilung dieser Gelder steht in der Verantwortung von Staatsanwälten und Richtern, die eine Liste von rund 650 gemeinnützigen Einrichtungen beim Oberlandesgericht Rostock zur Hand haben. Auf der Jagd nach diesen Mitteln müssen die Organisationen einen Antrag stellen, bei dem die gesetzlichen Vertreter persönlich die notwendigen Unterlagen einreichen müssen.
Kapitale für Gemeinnützigkeit
Wer die größten Brocken abstaubte? Das sind die Top-Empfänger der Geldauflagen im vergangenen Jahr:
- Dreikönigshospiz gGmbH in Neubrandenburg – 32.540 Euro
- Förderverein „Kind im Krankenhaus“ e.V. in Neubrandenburg – 30.100 Euro
- Verkehrswacht Wismar und Umgebung e.V. – 26.800 Euro
- DRK Kreisverband Mecklenburgischen Seenplatte e.V. Hospiz „Müritzpark“ Neustrelitz – 25.000 Euro
- AWO Kreisverband Ludwigslust e.V. – 21.880 Euro
- Bürgerstiftung der Hansestadt Wismar e.V. – 21.180 Euro
- Weißer Ring e.V. Mainz-Weisenau – 20.950 Euro
- Förderverein Kinder- und Jugendhospiz Leuchtturm e.V., Greifswald – 16.250 Euro
- Landesverkehrswacht M-V e.V. – 16.250 Euro
- Johanniter Unfallhilfe e.V. – 14.900 Euro
Insgesamt wurden in den letzten zehn Jahren etwa 14,3 Millionen Euro aus Geldauflagen verteilt, davon rund 8,8 Millionen Euro an gemeinnützige Einrichtungen. Diese Zahl zeigt eindrücklich, wie wichtig und nützlich solche Gelder für die sozialen Einrichtungen in der Region sind.
Aufnahmebedingungen für Organisationen
Aber wie kommt man überhaupt in den Kreis der Begünstigten? Laut Regierung MV müssen gemeinnützige Organisationen einige Bedingungen erfüllen, um auf diese Zuweisungsliste zu gelangen. Dazu gehören die Vorlage der Satzung, ein SEPA-Konto sowie eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung vom Finanzamt. Ein Antragsformular ist verfügbar, und der Antrag muss bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
Eine wichtige Information: Die Liste der Förderempfänger wird jährlich zum 1. Mai aktualisiert, sodass Organisationen, die im letzten Jahr nicht berücksichtigt wurden, eine neue Chance haben. Aber aufgepasst! Wer sich nicht rechtzeitig oder mit den erforderlichen Unterlagen bewirbt, hat schlechte Karten.
In anderen Bundesländern, wie Hamburg, gelten ganz andere Regeln zur Verteilung von Geldauflagen, was den Wettbewerb vor Ort zusätzlich anheizt. Die Entscheidung, ob ein Verfahren gegen Geldauflage eingestellt wird, bedarf zudem der Zustimmung des Beschuldigten und muss strengen rechtlichen Voraussetzungen genügen, die im Paragraf 153a StPO festgelegt sind.
Abschließend zeigt sich, dass die Gelder aus eingestellten Verfahren nicht nur die Staatskasse entlasten, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zum Gemeinwohl in Mecklenburg-Vorpommern leisten. Für viele Organisationen ist die Unterstützung durch Geldzahlungen ein echter Segen und hilft, ihre wertvolle Arbeit fortzusetzen. Wer sich für die Zuweisungen in den kommenden Jahren interessiert, sollte also gut im Bilde sein – und die Anträge rechtzeitig stellen, um am Ende das große Los zu ziehen.
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Ort | Schwerin, Deutschland |
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