Drogenfahrt mit E-Scooter: Polizei stoppt 32-Jährigen in Prenzlau!

Ein 32-jähriger E-Scooter-Fahrer wurde in Prenzlau unter Drogeneinfluss gestoppt. Konsequenzen: Blutprobe, Bußgeld und Fahrverbot.
Ein 32-jähriger E-Scooter-Fahrer wurde in Prenzlau unter Drogeneinfluss gestoppt. Konsequenzen: Blutprobe, Bußgeld und Fahrverbot. (Symbolbild/MMV)

Drogenfahrt mit E-Scooter: Polizei stoppt 32-Jährigen in Prenzlau!

Heinrich-Heine-Straße, 17291 Prenzlau, Deutschland - In Prenzlau nahm die Polizei in der Nacht auf Montag, den 16. Juni, einen 32-jährigen E-Scooter-Fahrer ins Visier, der nicht nur sein Fahrzeug von einem Freund ausgeliehen hatte, sondern auch mit einem deutlichen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in Verbindung gebracht wurde. Bei einer Kontrolle in der Heinrich-Heine-Straße bemerkten die Beamten, dass das Kennzeichen des E-Scooters nicht zu dem Fahrzeug gehörte. Dies war der erste Hinweis auf mögliche illegale Aktivitäten, wie nordkurier.de berichtet.

Im Rahmen der Polizeikontrolle wurde ein Drogenschnelltest durchgeführt, dessen Ergebnis positiv auf Amphetamine ausfiel. Dies führte dazu, dass den Beamten nichts anderes übrig blieb, als eine Blutprobe vom Fahrer zu entnehmen. Der junge Mann sieht sich nun Ermittlungen wegen Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie einer Verkehrsordnungswidrigkeit gegenüber.

Drogen und Alkohol – eine gefährliche Kombination

Die Gefahr, die von Drogen- und Alkoholfahrten auf E-Scootern ausgeht, wird oftmals unterschätzt. Entgegen der Annahme, dass das geringe Gewicht und die Geschwindigkeit der E-Scooter ein weniger Risiko darstellen, betont das Oberlandesgericht Zweibrücken, dass die Gefährlichkeit dieser Fahrten dadurch nicht gemindert wird. Bei einem ähnlichen Fall wurde ein Mann mit erheblichem Drogeneinfluss gestellt, was zu einem Bußgeld von 500 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot führte. Seine Argumentation gegen das Fahrverbot wurde zurückgewiesen, wobei das Gericht klarstellte, dass selbst für E-Scooter das Regelfahrverbot gilt, wie adac.de schildert.

Gerade bei Drogen- oder Alkoholisierung ist die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer enorm. Der Einfluss von Substanzen erhöht das Risiko von Gleichgewichtsstörungen und kritischen Lenkbewegungen, wodurch Unfälle schnell geschehen können. Ab einer Promillegrenze von 0,5, wenn beispielsweise Ausfallerscheinungen auftreten, handelt es sich um eine Verkehrsstraftat, bei der Geldstrafen und der Verlust des Führerscheins drohen, wie fuehrerscheinweg.at hinweist.

Regeln für E-Scooter-Fahrer

E-Scooter erfreuen sich in den Städten immer größerer Beliebtheit, doch gerade junge Fahrer sollten sich der strengen Regeln bewusst sein, die für sie gelten. So müssen sie ebenso wie Fahrradfahrer die Straßenverkehrsordnung beachten. Beispielsweise dürfen E-Scooter von Personen ab 12 Jahren gefahren werden, wobei jüngere Fahrer in Begleitung einer Aufsichtsperson unterwegs sein müssen. Besonders wichtig ist es, sich vor der Fahrt über die gesetzlich festgelegten Promillegrenzen zu informieren. Für E-Scooter-Fahrer liegt diese bei 0,8 Promille, während bei höherer Alkoholisierung oder Drogenkonsum mit hohen Strafen zu rechnen ist.

Zusammengefasst bleibt festzuhalten: Die Kombination aus Drogen und dem Fahren eines E-Scooters ist eine hochriskante Angelegenheit, nicht nur für den Fahrer selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer. Jeder sollte sich dieser Verantwortung bewusst sein und für eine sichere Fahrt sorgen, um Unfälle und deren Folgen zu vermeiden.

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OrtHeinrich-Heine-Straße, 17291 Prenzlau, Deutschland
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