Teilerfolg für AfD: Gericht stoppt Beleidigung durch Linke in Rostock

AfD-Abgeordnete erzielen Teilerfolg im Rechtsstreit gegen Linke in Rostock, während ähnliche Klagen in Stralsund scheitern.
AfD-Abgeordnete erzielen Teilerfolg im Rechtsstreit gegen Linke in Rostock, während ähnliche Klagen in Stralsund scheitern. (Symbolbild/MMV)

Teilerfolg für AfD: Gericht stoppt Beleidigung durch Linke in Rostock

Rostock, Deutschland - In einem hitzigen politischen Streit in Rostock haben sich die Wogen zwischen der AfD und der Linken erneut gehoben. Am 18. Juni 2025 gab das Landgericht Rostock der AfD-Landtagsfraktion teilweise recht. Die Abgeordneten hatten eine Klage gegen den Rostocker Linken-Kreisverband eingereicht, nachdem ein führendes Mitglied der Linken, Dirk Bruhn, die AfD-Abgeordneten Enrico Schult und Horst Förster beleidigt hatte. Bruhn hatte in einer öffentlichen Erklärung im Landtag diese Abgeordneten als „politische und menschliche Arschlöcher“ bezeichnet, was das Gericht nun als unzulässig einstufte. Laut sueddeutsche.de ist eine solche Bezeichnung nicht durch das Recht auf Meinungsäußerung gedeckt.

Der Hintergrund dieses Streits ist die schwere Erkrankung Bruhns, bei der er Beschuldigungen gegen die beiden AfD-Abgeordneten erhob, sie hätten Symptome seiner Parkinson-Erkrankung im Landtag nachgeäfft. Bruhn erhielt wegen seiner Äußerungen einen Ordnungsruf von der Landtagspräsidentin Birgit Hesse. Die beschuldigten Abgeordneten, die die Vorwürfe vehement zurückwiesen, forderten die Löschung der betreffenden Erklärung, was der Linken-Kreisverband unter dem Vorsitz von Sandro Smolka jedoch ablehnte.

Teilerfolg für die AfD

Die Verhandlung vor dem Rostocker Gericht dauerte eineinhalb Stunden und schloss mit dem Urteil, dass solche pauschalen Beleidigungen nicht im Rahmen der politischen Auseinandersetzung gerechtfertigt sind. Bei einem Verstoß gegen dieses Urteil könnte der Linken-Kreisverband mit einem Bußgeld von bis zu 250.000 Euro oder sogar Haftstrafen von bis zu sechs Monaten rechnen. Weitere Anträge der AfD wurden jedoch aus formalen Gründen zurückgewiesen, und das Landgericht Stralsund befasste sich in der Folge mit ähnlichen Anliegen der AfD-Fraktion gegen den Linken-Kreisverband Vorpommern-Rügen, die jedoch abgelehnt wurden.

Die Juristen sehen beim Thema Meinungsfreiheit und Beleidigung eine komplexe Abgrenzung. Laut hoesmann.eu darf die Meinungsäußerung nicht zur Herabsetzung der Menschenwürde führen. Eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung ist nur in spezifischen Fällen nötig, wenn die Beleidigung nicht klar als solche zu erkennen ist. In diesem speziellen Fall stehe die Diffamierung im Vordergrund, was die Grenzen der zulässigen Wortwahl entscheidend überschreite.

Nachhaltige Folgen

Die Abgeordneten der AfD haben bereits angekündigt, auch gegen Bruhns Äußerungen vorzugehen. So scheiterten sie vergangene Woche mit einer Klage vor dem Landgericht Schwerin, da Bruhns Darstellung nicht gerichtlich bestätigt wurde. Der Ausgang dieses Rechtsstreits könnte signifikante Auswirkungen auf die politische Klimatik in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Es bleibt abzuwarten, wie die Ereignisse sich weiterentwickeln und ob sich Faustrecht oder das Recht auf eine sachliche Auseinandersetzung durchsetzen wird. Fest steht, dass nicht nur die Einzelnen, sondern auch die gesamte politische Landschaft von solchen Auseinandersetzungen berührt wird. Die Debatte um die Grenzen von Meinungsfreiheit und Beleidigung bleibt weiterhin ein heißes Eisen in der bundesdeutschen Politik.

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OrtRostock, Deutschland
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